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25.11.24 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie für die Sitzung des Trierer Stadtrates am 04.12.2024 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
Der Stadtrat möge beschließen:
Begründung
Die Sanierung der städtischen Gebäude wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verzögert und die momentanen personellen Rahmenbedingungen werden dazu führen, dass der Sanierungstau nicht aufgelöst werden kann. Unser wichtigstes Ziel ist es, die Sanierung städtischer Liegenschaften maßgeblich zu beschleunigen, um diesen Stau aufzulösen.
Die finanzielle Lage der Stadt ist zunehmend durch eine restriktive Haushaltsführung und Überprüfung geprägt, die kaum Spielraum für notwendige Investitionen in die Instandhaltung und Modernisierung kommunaler Gebäude lässt. Insbesondere Schulen, als zentrale Infrastruktur für Bildung und soziale Teilhabe, bedürfen kontinuierlicher Investitionen, um ihre Funktionalität und Sicherheit gewährleisten zu können. Die aktuelle Haushaltssituation lässt jedoch keinen nachhaltigen Investitionsspielraum zu, ohne dabei andere dringende Aufgaben der Kommune zu vernachlässigen oder die Verschuldung weiter zu erhöhen. Insbesondere vor der Herausforderung der drastisch steigenden Baukosten wird sich eine möglichst rasche Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen langfristig positiv auf den städtischen Haushalt auswirken.
Eine mögliche Lösung könnte die Auslagerung kommunaler Gebäude in eine Gesellschaftsstruktur sein. Diese Option würde es der Stadt ermöglichen, notwendige Investitionen losgelöst vom unmittelbaren Haushalt zu tätigen, was wiederum die Haushaltsführung entlasten könnte. Durch die Auslagerung könnten neue Finanzierungsmodelle wie Darlehen oder private Beteiligungen in Betracht gezogen werden, die aktuell im städtischen Haushaltsrecht nur eingeschränkt umsetzbar sind. Gleichzeitig könnte die langfristige Instandhaltung der Gebäude so organisiert werden, dass finanzielle Mittel gezielter und flexibler eingesetzt werden können.
Die Einrichtung einer Projektgruppe unter Beteiligung des Stadtrates gewährleistet, dass die Prüfung und Bewertung dieser komplexen Thematik unter Einbeziehung aller politischen Fraktionen erfolgt. So kann eine umfassende Perspektive auf mögliche Modelle und deren Auswirkungen auf die Stadtfinanzen und den kommunalen Aufgabenbereich gewährleistet werden. Zudem sichert die Einbeziehung aller relevanten Akteure eine breite Akzeptanz der Ergebnisse.
Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass rechtliche Aspekte dieses Vorhabens von Anfang an hinrei-chend berücksichtigt werden, um die Grundlage für eine rechtssichere Entscheidung zu schaffen, die nicht nur finanzielle, sondern auch langfristige rechtliche Risiken minimiert.
Der gesamte Prozess ist darauf ausgerichtet, bis Ende 2025 eine tragfähige Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Ergebnisse der Projektgruppe sowie der rechtlichen Überprüfung dem Stadtrat vorgelegt, sodass auf Basis dieser Informationen eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Marx Nicole Helbig Tobias Schneider
Vorsitzender Vorsitzende Vorsitzender
CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion
Kategorie
Anträge | Planen/Bauen | Schulen | Sport | Stadtratsfraktion
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