Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Wieder ein Bürgerentscheid

31.05.22 –

Die Unterstützer*innen des Ex-Hauses haben es geschafft! Es haben genügend Menschen dafür unterschrieben, dass es einen Bürgerentscheid über den Fortbestand des Exhauses geben soll. Dies ist ein riesiger Erfolg für die Initiator*innen. Dazu meinen herzlichen Glückwunsch! Es ist das Ergebnis vieler, vieler Stunden rein ehrenamtlicher Arbeit und zeigt, wie motiviert und engagiert diese Gruppe ist.

Der Stadtrat wäre gut beraten, dieses Signal ernst zu nehmen. Ob das Anliegen eine Mehrheit im Stadtrat finden wird, erscheint leider fraglich. Deshalb halte ich es für wahrscheinlich, dass es im Herbst zum Bürgerentscheid über die Zukunft des Exhauses kommen wird. Wir haben dieses Projekt in der Vergangenheit unterstützt und werden dies auch in Zukunft tun.


Am 25. September wird der Trierer Oberbürgermeister gewählt. Wir haben uns für diesen Termin stark gemacht, weil absehbar war, dass es im Herbst zu diesem Bürgerentscheid kommen würde. Es wäre fatal, wenn die Wahl und der Bürgerentscheid nicht am gleichen Tag stattfinden würden. Denn die gemeinsame Durchführung wird die Wahlbeteiligung und damit die Legitimität beider Entscheidungen deutlich erhöhen. Andererseits würde es völlig unnötige Kosten verursachen, die Abstimmungen an zwei getrennten Sonntagen durchzuführen.

Wolf Buchmann

Kategorie

Kinder/Jugend/Familie | Planen/Bauen | Soziales | Stadtratsfraktion

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