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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.
Begründung:
Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.
In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.
Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.
Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?
Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.
Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.
Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender
20.04.22 –
Hiobsbotschaften wie „Alle Tempo-30-Zonen-in der Rechtsprüfung“ bestimmen die Schlagzeilen derzeit in Trier. Müssen sie weg?
Genau das Gegenteil streben wir an: Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragt in der kommenden Stadtratssitzung, dass die Stadt Trier der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beitritt. 124 Städte in Deutschland sind schon dabei - und dabei spielt die Parteifarbe keinerlei Rolle.
Worum geht es genau? Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Keine Sorge also: Es ist nicht unsere Absicht, den Verkehr in Trier lahmzulegen.
Tempo 30 stellt ein Gewinn an Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten dar. Reaktionswege verringern sich, wie wir alle aus der Fahrschule wissen. Die Aufprallenergie bei einem Unfall wird um 40 % verringert. Die Schwere der Unfälle geht zurück. Langsamer fahren bedeutet auch weniger Lärm und damit mehr Lebensqualität.
Der Pilotversuch mit „Berliner Kissen“ am Petrisberg war ebenfalls erfolgreich und kann nun ausgedehnt werden.
Der Wunsch nach geringeren Geschwindigkeiten, weniger Lärm und mehr Sicherheit ist in der Bevölkerung allgegenwärtig. Wir hoffen, der Verwaltung nun den Weg zu ebnen, in die verstärkt Umsetzung zu kommen.
Ole Seidel
Sprecher für Mobilität
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