Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Stadtrat 04.05.2022: Antrag auf Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

zugestimmt mit 44-Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung

11.04.22 –

 

zugestimmt mit 44-Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 4. Mai 2022.

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Trier tritt der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ bei.
er Beitritt ist nicht mit Kosten verbunden.

 

Begründung:

Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwindigkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.

Die Initiative wurde im Juli 2021 von sieben Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages gestartete. Bis 21. März 2022 waren 104 Kommunen der Initiative beigetreten. Diese verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet und organisieren sich über Parteigrenzen hinweg. Aus Rheinland-Pfalz sind bisher die Städte Koblenz, Worms, Neustadt a. d. Weinstraße und Wörth am Rhein beigetreten.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, begründet: „Attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Straßen und Plätze. Die Menschen wünschen sich stadtverträgliche Geschwindigkeiten in ihrem Lebensumfeld. Die Städte brauchen dafür mehr Flexibilität, um vor Ort die passenden Regelungen anzuwenden.“

Unser übergeordnetes Ziel ist es, Trier klima- und menschenfreundlicher zu machen. Und das bedeutet auch, mehr Raum und Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr sowie neue Mobilitätsangebote zu schaffen.

Bei der Forderung, die Handlungsspielräume der Städte bei der Anordnung von „Tempo 30“ auch im Hauptverkehrsstraßennetz der Städte zu vergrößern, geht es nicht um eine undifferenzierte und pauschale Maßnahme. Die Änderung des Rechtsrahmens soll deshalb durch ein vom Bund gefördertes und zentral evaluiertes Modellvorhaben in mehreren Städten begleitet werden. Das Modellvorhaben ermöglicht, verschiedene Aspekte vertieft zu untersuchen, die genauerer Betrachtung bedürfen. Das hilft, bei der Anwendung des neuen Rechtsrahmens etwaige negative Begleiteffekte der Neuregelung minimieren zu können und gegebenenfalls rechtlich nachzusteuern.

 

Mehr zur Initiative und den Forderungen:

lebenswerte-staedte.de

Link zum Positionspapier:
http://lebenswerte-staedte.de/images/pdf/Positionspapier_Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf

 

Mit freundlichen Grüßen

Ole Seidel

Mobilitätspolitischer Sprecher

Kategorie

Anträge | Mobilität | Stadtratsfraktion

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