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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.
Begründung:
Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.
In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.
Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.
Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?
Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.
Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.
Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender
28.06.22 –
Kennen Sie das auch? Sie lesen ein Wort, eine Redewendung oder Phrase und sind total begeistert über die Reichhaltigkeit der deutschen Sprache. Ich freue mich auch jedes Jahr darauf, wenn die Gesellschaft für deutsche Sprache wieder ihr Wort des Jahres kürt. Im Jahr 2018 war es die „Heißzeit“, die die Herausforderungen der Klimakrise bildlich greifbar macht.
Im gleichen Jahr haben wir als Stadt Trier den Flächennutzungsplan 2030 (kurz FNP) verabschiedet. Im Kapitel fünf des FNP findet sich zu den Zielen für den Bau von Windkraftanlagen die tolle Formulierung, dass diese in einer „sektoralen Teilfortschreibung“ festgelegt werden sollen. Dies sei notwendig, da die Landesregierung die Rahmenbedingungen im Landesentwicklungsprogramm (kurz LEP IV) geändert habe.
Vier Jahre später wurden zur Sicherung der Energieversorgung die Landesziele erneut angepasst. Und wir schreiben fleißig weiter sektoral teilfort. Das tut nicht nur beim Lesen weh, sondern wirft uns bei der Bekämpfung der Klimakatastrophe zurück.
Eine schnelle Energiewende ist auch, wie sich gerade wieder zeigt, aus sicherheitspolitischen Gründen notwendig. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Diktatoren zu reduzieren. muss auch lokal vorangetrieben werden. Jetzt muss gehandelt werden, oder um eine nette Redewendung zu gebrauchen: Wir müssen in die Puschen kommen.
Thorsten Kretzer
Energiepolitischer Sprecher
Kategorie
Energie | Klima | Rathauszeitung | Stadtratsfraktion | Umwelt
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