Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Qualität hat ihren Preis

22.02.22 –

Eine Stelle beim Staat hat viele Vorteile. Aber einen gibt es lange nicht mehr: eine gute Bezahlung! Viele Menschen denken zwar, dass die öffentliche Hand gut bezahlt. Richtig ist jedoch, dass die Gehälter von Beamt*innen und Angestellten weit hinter der Entwicklung der freien Wirtschaft zurückgeblieben sind. Dies ist besonders dramatisch im Bereich der Angestellten.

Der Öffentlichkeit ist dies bei Erzieher*innen bewusst. Weniger bekannt ist, dass sehr viele Berufsgruppen in der Verwaltung letztlich vergleichbar betroffen sind.

Die Folge ist, dass die Stadt Trier bei sehr vielen Stellenbesetzungen kaum noch geeignete Bewerber*innen findet. Die Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung ist für junge Menschen immer weniger interessant. Selbst Unternehmen bewerben sich nicht mehr unbedingt um Aufträge, weil sie wissen, dass die öffentliche Hand als Auftraggeber tendenziell schlechter zahlt als ein privates Unternehmen.

Mir ist klar, dass für sehr viele Menschen, die für Mindestlohn Tag für Tag arbeiten gehen, dies wie ein echtes Luxusproblem wirken muss. Aber wir alle haben ein Interesse daran, dass in den städtischen Ämtern auch in Zukunft weiter gute und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet wird. Diese Qualität hat ihren Preis und davon profitieren letztlich alle Bürger*innen.

 

Wolf Buchmann

Kategorie

Rathauszeitung | Stadtratsfraktion | Wirtschaft

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