Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Architektur- und Städtebaubeirat stärker und früher einbinden

18.01.22 –

Der Architektur- und Städtebaubeirat (ASB) leistet eine hervorragende Arbeit. Er hat im Dialog mit Investoren und deren Architekten viele Verbesserungen erreicht, einige Bausünden verhindert. Während ihm oft kleine, private Bauvorhaben zur Beratung vorgelegt werden, scheut sich die Stadtverwaltung weiterhin davor, ihre eigenen Planungen oder die ihrer Beteiligungsgesellschaften vorzustellen. Anscheinend haben die einzelnen Dezernate und Ämter den Stadtratsbeschluss von 2015 vergessen oder verdrängt, der sie verpflichtet, den ASB frühzeitig über Bebauungspläne, städtebaulich relevante Inhalte des Einzelhandelskonzeptes sowie größere Baumaßnahmen zu informieren.

Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einigen für die Stadtentwicklung und das Stadtbild wichtigen Studien und Projekten. So z.B.:

  • Konversionsgelände „General-von Seidel“
  • Innenstadtentwicklung, Städtebauförderung
  • Bebauungspläne neuer Wohngebiete
  • Aufwertung des jüdischen Kulturerbes
  • Neubauten und Erweiterungen von Schulen und Kitas

Der Architektur- und Städtebaubeirat sollte bei Planungen der öffentlichen Hand und städtischer Beteiligungsgesellschaften stärker und früher als bisher eingebunden werden. Auch für Stadtverwaltung gilt: Sie muss sich dem Fachurteil stellen und wird von den Hinweisen profitieren.

 

Dominik Heinrich

Sprecher für Städtebau, Architektur & Denkmalpflege

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Planen/Bauen | Rathauszeitung | Stadtratsfraktion

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Die Stadtverwaltung stellte mehr als die Hälfte der Fußgängerüberwege in Frage. Videoclip HBF.

Nun im April 2019 sind es nur noch wenige. Aber auch hier heißt es weiter die Gefährdung von Fußgehenden beobachten. Der Bahnhof ist immer noch dabei.

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