2015

Antrag: Anteil sozial geförderten Mietwohnungsbau erhöhen

13.11.15 –

Geändert beschlossen.

Der Stadtrat möge beschließen: 

  1. In Anbetracht der hohen Mietpreise im Trierer Stadtgebiet und dem sich derzeit durch die Flüchtlingsproblematik abzeichnenden Druck auf den Wohnungsmarkt  wird der im Stadtratsbeschluss vom 18.02.2014 festgelegte Anteil von mindestens 25 % im sozial geförderten Mietwohnungsbau für die kommenden 5 Jahre auf 30 % erhöht. 
  2. In den städtebaulichen Verträgen ist abzusichern, dass diese zusätzlichen 5 % mindestens 10 Jahre den Anforderungen des sozialen Wohnungsbaus obliegen.

Begründung: 

Grundlage dieser Konkretisierung ist der o.e. Beschluss des Stadtrates vom 18.02.2014: 

„Bei neuen Bebauungsplänen mit Geschosswohnungsbau ist ein Anteil von mindestens 25 % im sozial geförderten Mietwohnungsbau umzusetzen. Diese Wohnungen sind zu 100 % barrierefrei herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, für 

-        Plangebiete, die sich im Eigentum der Stadt Trier befinden und an Dritte veräußert werden,

-         Plangebiete Dritter, für die Planrecht erforderlich ist

-        sowie für Plangebiete, die durch Gesellschaften entwickelt werden, an welchen die Stadt Trier als Gesellschafter beteiligt ist, 

die Umsetzung durch städtebauliche Verträge gemäß §11 BauGB zu sichern. 

Von den Anforderungen zum sozialen Wohnungsbau und zur Barrierefreiheit können im Einzelfall mit Beschluss des Stadtrates Ausnahmen zugelassen werden.“ 

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan wird am 15.12.15 offengelegt. Wir gehen derzeit davon aus, dass der neue Flächennutzungsplan frühestens im Sommer nächsten Jahres beschlossen wird. 

Ansteigende Mietpreise und die prekäre Situation auf dem Wohnungsmarkt verlangen eine zeitlich befristete Anpassung des damaligen Beschlusses: 

Die Erschließung und Umsetzung neuer Baugebiete wird erst in den nachfolgenden Jahren langsam zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes und günstigeren Bau- und Mietpreisen führen. Auch andere wohnungspolitische Maßnahmen, wie z.B. die Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft bedürfen einer Vorlaufzeit. Für diese Übergangszeit bedarf es einer Lösung.

  

Mit freundlichen Grüßen, 

D. Heinrich

 

In der Ratssitzung geändert wie folgt beschlossen:

1.     Der Stadtrat bekräftigt das Ziel einer Ausweitung von bezahlbarem Wohnraum im Stadtgebiet u.a. durch geförderten Wohnraum mit einem Anteil von 25 % in Neubaugebieten im Sinne des Stadtratsbeschlusses aus 2014.

Abstimmung: 41 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen (acht Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei Nein-Stimmen der FDP-Fraktion) und einer Stimmenthaltung (des Ratsmitgliedes Frau Dr. Henseler) 

2.      Die Stadt vertritt gegenüber den Investoren offensiv dieses Ziel und eruiert alle Wohnbauförderprogramme zur Erhöhung des Anteils an sozialem Wohnraum auf Realisierungsmöglichkeiten.

49 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen der FDP-Fraktion 

3.      Dem Dezernatsausschuss IV wird zeitnah eine Diskussionsvorlage vorgelegt. Dabei sind auch Gespräche mit möglichen Bauträgern als Partner der Stadt zu führen, um schnellstmögliche Fortschritte zu erzielen.

 einstimmig

 

 

Kategorie

Anträge | Planen/Bauen | Soziales | Stadtratsfraktion

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