15.03.19 –
Beschlossen
Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CDU und Bündnis 90/Grüne
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Trier bekräftigt noch einmal die Bedeutung eines kostengünstigen, attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs für unsere Stadt.
Er ist sich bewusst, dass eine weitere Verbesserung des Angebotes bei gleichzeitiger Senkung der Fahrpreise, um die Ziele des beschlossenen Mobilitätskonzeptes 2025 zu verwirklichen, nur durch Inanspruchnahme städtischer Haushaltsmittel möglich ist.
Der Oberbürgermeister wird deshalb aufgefordert, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, das Nahverkehrsgesetze Rheinland-Pfalz dergestalt zu ändern, dass der ÖPNV (Öffentliche Personennahverkehr) darin als Pflichtaufgabe definiert wird.
Begründung:
Die Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs in Rheinland-Pfalz ist derzeit eine so genannte freiwillige Aufgabe der Selbstverwaltung.
Bei der derzeitigen Finanzsituation der Stadt Trier bedeutet dies, dass zusätzliche Ausgaben für den ÖPNV nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen erfolgen dürfen.
Dies führt immer wieder zu Schwierigkeiten wie Ende letzten Jahres die Einwände der ADD zur Änderung der Organisationsstruktur des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) gezeigt habe (siehe Schreiben der ADD zur Vorlage 546/018)
Mit Datum vom 20.6.2018 hat der Stadtrat die Schaffung einer Sondertarifzone im Verkehrsverbund der Region Trier für den Bereich Trier-Stadt beschlossen. Auch diese wird zu finanzieren sein.
Es erscheint zudem wünschenswert, dass sich möglichst viele Städte und Gemeinden an die sensitive beteiligen. Der Stadtrat in Koblenz hat am 24.1.2019 einstimmig einen gleichlautenden Antrag beschlossen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
gez. Udo Köhler gez. Thomas Albrecht gez. Bernhard Hügle
Fraktionsvorsitzender verkehrspolitischer Sprecher Fraktionsvorsitzender
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