Änderungsantrag zu TOP 2.7 Antrag der FDP-Fraktion: „Digitale Gremiensitzungen“ - Stadtrat 28.04.2021

26.04.21 –

Die FDP hat unseren Änderungsantrag übernommen. Das Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 15 Nein-Stimmen. 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,

 

für die Stadtratssitzung am 28.04.2021 stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden
Änderungsantrag zu Punkt 1 aus TOP 2.7 „Digitale Gremiensitzungen“:

  1. Der Trierer Stadtrat fordert den rheinland-pfälzischen Landtag und die Landesregierung dazu auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung digitaler Gremiensitzungen auf kommunaler Ebene, auch abseits von Ausnahmesituationen, zu schaffen, sofern dies analog zur aktuellen Regelung, die ausschließlich bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen Anwendung findet, von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des jeweiligen Gremiums gewünscht wird.

Wir bitten, diesen Punkt entsprechend des folgenden Beschlussvorschlags zu ersetzen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Trierer Stadtrat fordert den rheinland-pfälzischen Landtag und die Landesregierung dazu auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung hybrider Gremiensitzungen auf kommunaler Ebene als Regelfall zu schaffen.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Position des Stadtrats gegenüber dem Land darzustellen.

 

Begründung:

Die Regelungen aus § 35 Abs. 3 GemO ermöglichen digitale Sitzungen nur in Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen. Außerhalb solcher Ausnahmesituationen erfolgen Sitzungen bisher ausschließlich in Präsenz. Die vorgeschlagene hybride Form erlaubt es einzelnen Gremienmitgliedern mittels Video- oder Telefonkonferenz, an einer Präsenzsitzung teilzunehmen, sofern berufliche oder private Gründe dies erfordern.

Damit kann jedes Gremienmitglied selbst entscheiden, ob es vor Ort an einer Sitzung teilnehmen möchte oder sich zur Sitzung zuschalten lässt. Damit wird die Vereinbarkeit eines ehrenamtlichen Mandats mit Familie und Beruf verbessert und die Teilnahme an Sitzungen, beispielsweise auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, erleichtert.

Dadurch wird die Teilhabe gestärkt und eine breitere Repräsentanz bei der Besetzung von Gremien gefördert.

Während des Gesetzgebungsverfahrens können weitere Regelungen geprüft werden, z.B. ob kleinere Gremiensitzungen auch rein digital tagen dürfen, sofern bestimmte Voraussetzungen wie die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des jeweiligen Gremiums vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Nancy Rehländer

 

Kategorie

Anträge | Demokratie/Teilhabe | Stadtratsfraktion

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