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26.03.24 –
In der kommenden Ratssitzung am 16. April steht die Verabschiedung einer überarbeiteten Sondernutzungssatzung auf der Tagesordnung. Diese Satzung soll darstellen, wie der öffentliche Raum – besonders die Fußgängerzone – im Sinne aller Bürger*innen genutzt werden darf.
Hätten wir keine Reglementierung, würden bald chaotische Zustände herrschen. Jeder würde den öffentlichen Raum nach individuellen und finanziellen Vorteilen nutzen. Die Stadt hätte keinen Gestaltungsspielraum mehr.
Wir sehen aber im jetzigen Entwurf der Sondernutzungssatzung noch einige Mängel.
Worum geht es uns?
Wir möchten, dass der Zugang für genehmigte Sondernutzungsfläche barrierefrei zugänglich ist. Die dafür notwendigen Hilfsmittel wie Rampen sollen nicht gebührenpflichtig sein. Eine im Sinne der Satzung notwendige Genehmigung soll es nicht geben, sondern nur eine Prüfung, damit von diesen Hilfsmitteln keine Gefahren (Stolperfallen) ausgehen.
Wir fordern: Gasbetriebene und elektrische Standheizstrahler sowie mit Schirmen verbundene Heizstrahler im öffentlichen Raum verbieten. Der Entwurf der neuen Sondernutzungssatzung lässt elektrische Heizstrahler an Schirmen z.B. im Außenbereich der Gastronomie immer noch zu. Ein Paradoxon, Angesicht des vom Rat der Stadt Trier auch erkannten Klimanotstands. Wir geben in Trier zurecht viel Geld für Energiesparmaßnahmen aus. Da passt es nicht in unsere Zeit, wenn man versucht, im Außenbereich den „Winter wegzuheizen“. Eine Ausnahme soll es für Menschen geben, die beruflich im Freien arbeiten müssen (z.B. Marktstände, Weihnachtmarkt).
„Kundenstopper“ (Aufstelltafeln) sollen in Zukunft nicht mehr genehmigt werden. Diese „Stopper“, deren inhaltliche Aussage gegen Null geht, die sich inflationsartig ausbreiten und eine unschöne optische Möblierung der Fußgängerzone darstellen, die den Fußgänger*innen den Platz weg nehmen, ein Hindernis für Kinderwagen und Rollstühle sind und eine echte Gefahr für sehbehinderte Menschen, sollten aus dem Stadtbild nach und nach verschwinden. Wir stehen da voll und ganz hinter dem Beirat für Menschen mit Behinderung, der dies ebenfalls fordert.
Am 16. April soll die Satzung im Rat verabschiedet werden. Wir hoffen, dass unsere Forderungen bei den Beratungen in den Fachausschüssen Gehör finden, und es zu einem gemeinsamen Beschluss kommt.
Richard Leuckefeld
Sprecher für Wirtschaft und Einzelhandel
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