14.03.15 –
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Grünen und CDU angenommen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermister,
für die Stadtratssitzung am 19.03.15 bitten wir den Gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in die Tagesordnung aufzunehmen:
1.
Der Stadtvorstand und die Stadtverwaltung sollen den Architektur- und Städtebaubeirat (ASB) spätestens im Stadium der Vorentwurfsplanung über städtische Planungen und Baumaßnahmen informieren. Zukünftig obliegt es dem ASB zu entscheiden, welche dieser Maßnahmen im Beirat eingehend vorgestellt und beraten werden.
Ziel ist, dass der ASB bei Planungsüberlegungen der Stadt frühzeitig eingebunden und sein Fachurteil der Stadtverwaltung und dem Stadtrat für die weiteren Beratungen mitteilen kann. Dies betrifft insbesondere:
- Flächennutzungsplan, Master- und Bebauungspläne
- Einzelhandelskonzept mit seinen städtebaulich relevanten Inhalten
- Städtische Baumaßnahmen, die über eine Bestandserhaltung oder Sanierung hinaus gehen
Bei Neufassung der Geschäftsordnung des ASB sind diese Zielpunkte aufzunehmen und ergänzen die Vorgabe der derzeitigen Geschäftsordnung, wonach bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, die Beurteilung durch den ASB obligatorisch ist (vgl. GO ASB § 4 Abs. 1). Dies gilt dann auch für Vorhaben außerhalb der innenstädtischen Grenzen.
2.
Der Behindertenbeirat ist genauso wie die „sonstigen Träger öffentlicher Belange“ an der Bauleitplanung zu beteiligen. Dessen Stellungnahme ist in den Verwaltungsvorlagen darzustellen und im Abwägungsprozess bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Auch bei größeren Tiefbau- und Hochbaumaßnahmen ist der Behindertenbeirat im frühen Planungsstadium (Entwurfsphase) einzubinden und dessen Stellungnahme einzuholen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Udo Köhler Dominik Heinrich
Kategorie
Demokratie/Teilhabe | Inklusion | Planen/Bauen | Stadtratsfraktion
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