Einstellung von Sanierungsmanager*innen

Änderungsantrag für die Haushaltsberatungen - Doppelhaushalt 2022/23

10.11.21 –

Einstellung des Eigenanteils für die Einstellung von Sanierungsmanager*innen mit dem Ziel, dass diese für die städtischen Gebäude eine mittelfristige Investitionsplanung zur energetischen Gebäudesanierung vorlegen und umsetzen. Refinanzierung des Eigenanteils über Einsparungen bei Energieausgaben.

Begründung: Bereits im Sommer 2019 hat der Trierer Stadtrat auf Initiative der Grünen Fraktion mit großer Mehrheit den Klimanotstand ausgerufen und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog in die weiteren Überlegungen zum Weg hin zu einer klimaneutralen Stadt vorgelegt. 
Die Stadt hat bislang kein Gesamtkonzept hin zur CO2-neutralen Stadt vorgelegt. Es gibt keine mittelfristige Investitionsplanung, aus der ersichtlich wird, wann welche Gebäude energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden, sondern lediglich eine Bestandserfassung, wie die Wärmeversorgung in den Gebäuden.
Um die beantragte mittelfristige Investitionsplanung für energetische Gebäudesanierung aufzustellen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, bedarf es sogenannten „Sanierungsmanager*innen“. Für diese muss die Stadt nur geringe Eigenmittel leisten, denn es gibt Zuschüsse bis in Höhe von 90 Prozent. Die Eigenmittel werden refinanziert über Einsparungen für Energiekosten. 

 

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