Soviel Aufwand für 18 Fackelträger?

02.03.21 –

„Die würde man besser ignorieren und ihnen keine Aufmerksamkeit schenken!“, „Nicht wegen denen, sondern wegen den ganzen anderen Demos stand ich im Stau!“, „Die müssten die Polizei selbst bezahlen, dann kämen die nicht wieder!“

 

Solche Bemerkungen habe ich vergangenen Samstag und an den folgenden Tagen häufig über die Kundgebung der NPD und den mehr als zehn im Vorfeld angemeldeten oder sich spontan gebildeten Gegendemos gehört.

 

„Ich denke: Wenn die NPD demonstrieren will, dann hat sie, wie auch jede andere Gruppierung, das durch unsere Verfassung geschützte Recht dazu.

 

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland zwar angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Die zuständige Behörde darf jedoch eine Versammlung verbieten oder von bestimmten Auflagen oder Beschränkungen abhängig machen. Werden solche Beschränkungen nicht akzeptiert, so müssen unabhängige Gerichte die erlassenen Auflagen überprüfen. Ein am Vortag der Demonstrationen gefasster Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Trier unterstreicht unseren funktionierenden Rechtsstaat, der allen Bürgern gleiche Rechte garantiert und staatliches Handeln auf seine Rechtmäßigkeit hin prüft.

 

Das Versammlungsrecht ermöglicht aber ebenso, dass beispielsweise xenophobe Aussagen nicht unwidersprochen bleiben müssen. Am vergangenen Samstag bewiesen die Anzahl der Gegendemos sowie die mehr als 500 daran teilnehmenden Menschen eindrucksvoll, dass Trier eine bunte und demokratische Stadt ist, die Besucher, Gäste und Zugezogene Willkommen heißt.

 

Die Polizei und das Ordnungsamt haben mit großem Aufgebot sichergestellt, dass alle Teilnehmer*innen ihre Grundrechte wahrnehmen und die Versammlungen ohne größere Zwischenfälle ablaufen konnten.

 

Dennoch: Die Wahrnehmung unseres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlung führte am Samstag zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Teilsperrungen der Innenstadt.

 

Aber: Ich bin bereit, diese Unannehmlichkeiten für einen Nachmittag lang hinzunehmen, um die 1849 zum ersten Mal in der Paulskirchenverfassung normierte Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und gewährleistet zu sehen.

 

Wer das anders sieht, den möchte ich bitten, sich noch einmal zu fragen: Was ist am Ende des Tages wichtiger? Freie Fahrt oder eine freie Gesellschaft?

 

Nancy Rehländer

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