10.06.26 –
Neuordnung des Angebotes an Parkflächen zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt – Parkhaus am Schießgraben
Ziel unseres Antrages ist im Sinne einer nachhaltigen attraktiven Stadtentwicklung der paritätische Ersatz von Oberflächenparkplätzen im Innenstadtbereich für priorisierte Begrünungs-, Verkehrsberuhigungs- und Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie eine generelle Reduktion des Verkehrsaufkommens im Innenstadtbereich und damit einhergehend eine Steigerung der Lebensqualität zu schaffen.
Der Stadtrat möge daher beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
1. dem Stadtrat ein Vorschlag zu unterbreiten, wie am Standort Schießgraben ein Parkhaus realisiert werden kann, das im Sinne einer effizienten Flächennutzung und einer geordneten Mobilität als Quartiersgarage zur Entlastung des ruhenden Verkehrs im umliegenden Wohngebiet genutzt werden kann.
2. laufende und künftige Projekte im Sinne eines nachhaltigen Umfelds zur Steigerung der Aufenthaltsqualität durch begleitende Maßnahmen wie z.B. Begrünungen, Kühlungseffekte, Schaffung von attraktiven Aufenthaltsflächen, Verbesserung der Verkehrssicherheit unter Einbindung des Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur umzusetzen.
3. Dabei zu beachten, dass der Stellplatzbedarf der Berufsbildenden Schule am Standort dauerhaft abgesichert ist,
4. eine zeitlich abgestimmte Mehrfachnutzung (Schulbetrieb, Anwohner, weitere Nutzungen) ermöglicht.
5. Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
• die städtebauliche Einbindung des Parkhauses in das Umfeld des Schießgrabens,
• die Ausgestaltung als Quartiersgarage mit klarer Ordnungsfunktion, um den Parkdruck im öffentlichen Straßenraum sowohl im Quartier als auch im innenstadtnahen Bereich zu reduzieren,
• eine familienfreundliche und alltagstaugliche Planung, insbesondere durch ausreichend dimensionierte Stellplätze auch für größere Fahrzeuge (z. B. Vans), sichere Wegeführungen und Barrierefreiheit,
• die Anbindung an die Innenstadt, einschließlich fußläufiger Erreichbarkeit sowie der Verknüpfung mit dem bestehenden Mobilitätsangebot
6. Es wird erwartet, dass die Stadtverwaltung die Stadtwerke Trier (SWT) mit ihrer umfassenden Erfahrung in Planung, Bau und Betrieb von Parkhäusern weitreichend in die Machbarkeitsuntersuchung einbindet.
7. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat im vierten Quartal 2026 zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen.
BEGRÜNDUNG
Eine funktionierende Stadt benötigt eine realistische und ausgewogene Mobilitätspolitik, die den Alltag der Menschen ebenso berücksichtigt wie die Anforderungen an Klimaschutz, Ordnung und Erreichbarkeit. Der Standort Schießgraben ist durch Wohnnutzung und schulische Einrichtungen geprägt und steht zugleich unter erheblichem Parkdruck aus der Innenstadt.
Ein Parkhaus, städtebaulich integriert, mit intelligenter Mehrfachnutzung und guter Erreichbarkeit auch aus dem Wohnumfeld, kann im Sinne eines multimodalen Konzeptes in Trier dazu beitragen,
• den öffentlichen Raum zu ordnen und Wohnquartiere spürbar zu entlasten,
• die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Berufsbildenden Schule dauerhaft zu sichern,
• Familien und Berufstätige im Alltag konkret zu unterstützen,
• die bereits umgenutzten Oberflächenparkplätzen nachhaltig so umzugestalten, dass die Lebensqualität im Innenstadtbereich nachhaltig verbessert wird,
• die Innenstadt durch gebündelte Parkangebote am Rand zu entlasten und Parksuchverkehr zu reduzieren.
Kategorie
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