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18.01.22 –
Der Architektur- und Städtebaubeirat (ASB) leistet eine hervorragende Arbeit. Er hat im Dialog mit Investoren und deren Architekten viele Verbesserungen erreicht, einige Bausünden verhindert. Während ihm oft kleine, private Bauvorhaben zur Beratung vorgelegt werden, scheut sich die Stadtverwaltung weiterhin davor, ihre eigenen Planungen oder die ihrer Beteiligungsgesellschaften vorzustellen. Anscheinend haben die einzelnen Dezernate und Ämter den Stadtratsbeschluss von 2015 vergessen oder verdrängt, der sie verpflichtet, den ASB frühzeitig über Bebauungspläne, städtebaulich relevante Inhalte des Einzelhandelskonzeptes sowie größere Baumaßnahmen zu informieren.
Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit an einigen für die Stadtentwicklung und das Stadtbild wichtigen Studien und Projekten. So z.B.:
Der Architektur- und Städtebaubeirat sollte bei Planungen der öffentlichen Hand und städtischer Beteiligungsgesellschaften stärker und früher als bisher eingebunden werden. Auch für Stadtverwaltung gilt: Sie muss sich dem Fachurteil stellen und wird von den Hinweisen profitieren.
Dominik Heinrich
Sprecher für Städtebau, Architektur & Denkmalpflege
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