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15.09.22 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 28.09.2022.
Antrag: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Trier
Begründung:
Über 50% des Energiebedarfs in Deutschland gehen laut Umweltbundesamt (2021) auf den Wärmebedarf zurück, wovon nur rund 15% durch erneuerbare Energien gedeckt sind. Nach dem Vorbild Dänemarks, das als Vorreiter der kommunalen Wärmeplanung schon Ende der 70er An- fang der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts in allen Gemeinden Wärmepläne erstellte, setzen seit kurzem auch die Niederlande, Österreich und die Schweiz auf eine regionale, meist kommunale, verpflichtende Wärmeplanung. In Deutschland gibt es seit kurzem in den Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein eine gesetzlich verpflichtende kommunale Wärmeplanung.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht gebietet allein die Vernunft, sich als Kommune auf diesen Weg zu begeben. Es reicht nicht sich alleine mit der Bekämpfung der Symptome zu beschäftigen und Hitzepläne aufzustellen, sondern auch die Ursachen müssen lokal angegangen werden. Als erstes Etappenziel wird in der allgemeinen Praxis die Erstellung eines Wärmekatasters zur Identifikation von Wärmesenken oder –quellen gesehen. Als zeitlichen Zielkorridor zur Erstellung des Katasters werden maximal zwei Jahre angesetzt. Die Wärmeplanung wird dabei immer auch ganzheitlich als Energieraumplanung betrachtet, die die Versorgung mit elektrischer Energie für z.B. Wärmepumpen und E-Mobilität sowie Erzeuger wie Fotovoltaik nicht außen vor lässt.
Anzuerkennen sind an dieser Stelle die Bemühungen und Erfolge, die die Stadtwerke Trier mit der Produktion von Biogas erzielen. Sowie die schon abgestimmte Kooperationsvereinbarung mit der SWT zur energetischen Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften. Auch hat Trier mit den Plänen für seine Neubaugebiete und dem „Quartierskonzept Augustinerhof“ schon punktuell Duftmarken gesetzt, jedoch fehlt es an einem gesamtstädtischen Plan für die Zukunft der Wärmeversorgung. Am 18.08.2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf der Förderrichtlinie effizienter Wärmenetze vorstellt.3 Diese und weitere Förderungen sind für den Prozess der kommunalen Wärmeplanung für Trier essentiell.
Definition: Kommunale Wärmeplanung
„Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument für die treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudebestands einer Kommune. Kommunale Wärmepläne bieten ein konsistentes Zielbild einer geeigneten Kombination von Effizienzmaßnahmen und erneuerbarer Wärmeversorgung als Grundlage für Stadtentwicklung und Energieplanung. Indem örtliche Wärmepotenziale und -senken miteinander verknüpft werden, wird für das gesamte Gemeindegebiet ein lokal spezifischer Transformationspfad aufgezeigt. Eine gebietsscharfe kartografische Darstellung bietet sowohl für Bereiche mit netzgebundener als auch für Bereiche mit dezentraler Wärmeversorgung Orientierung für zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen auf teilräumlicher Ebene. Kommunale Wärmeplanung ist nicht nur ein Instrument, sondern auch ein auf mehrere Jahrzehnte angelegter Multiakteurs-Prozess unter Federführung der Kommune.“4
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Thorsten Kretzer gez. Sabine Mock
Energiepolitischer Sprecher Sprecherin für Umwelt, Nachhaltigkeit, Fairtrade
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN SPD
_________________________
1 Referenzwert 1990
2 Die kommunale Wärmeplanung ist als Prozess angelegt. Dies bedeutet, dass ein erstellter Plan regelmäßig fortge- schrieben wird und auch, dass Maßnahmen umgesetzt werden (vgl. (C. Maaß 2020; Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg 2020))
3
oekozentrum.nrw/fileadmin/user_upload/pdfs/Dokumente/20210818_BEW-RL_Entwurf2.pdf
5 Ariadne-Analyse; Strategische kommunale Wärmeplanung; 2021; Hrsg.: Kopernikus-Projekt Ariadne Potsdam- Institut für Klimafolgen-forschung(PIK)
6 Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung; Robert Riechel, Jan Walter; Deutsches Institut für Urbanistik ; Im Auf- trag des Umweltbundesamtes; 2022
Kategorie
Rathaus / Fraktionsgebäude
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