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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.
Begründung:
Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.
In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.
Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.
Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?
Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.
Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.
Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender
25.11.22 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
für die Stadtratssitzung am 08.12.2022 bitten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD, den Antrag „Winterdienst optimieren“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, wie ein Konzept für den Winterdienst mit einem reduzierten und perspektivisch mit gar keinem Einsatz von Streusalz erstellt und umgesetzt werden kann. Dabei sind folgende Fragen miteinzubeziehen:
Begründung:
Eine Räumung bei Schnee und Streuen bei Glätte von wichtigen Verkehrsbereichen wie z.B. an Bushaltestellen und Hauptverkehrsachsen sind wichtig und Pflicht unserer Kommune. Für diese Räumungstätigkeiten wird durch die Stadt Trier Streusalz verwendet, und auch für das Streuen durch Privatpersonen ist im Rahmen ihrer Räumpflicht der Einsatz von Streusalz erlaubt. Das Umweltbundesamt warnt jedoch bei der Verwendung von Streusalz vor Schädigungen. Diese betreffen beispielsweise Pflanzen, insbesondere wachsenden Bäumen, aber auch Tiere und Fahrzeugkarosserien.
Die Bäume leiden zusätzlich durch die vermehrt auftretenden trockenen Sommer. Und so ist es ratsam, verstärkt für die Pflanzen und Bäume Sorge zu tragen. Hierfür werden auch bereits für die Stadt Trier Konzepte ausgearbeitet.
Um diese Bestrebungen zu unterstützen und unsere Bäume besonders zu schonen, ist es auch ratsam, Wege zu finden, die ohne eine zusätzliche Belastung von Streusalz auskommen. Die Pflege und Sorge um unsere Grünbestände ist für die Stadt Trier eine profitable und wichtige Klimawandelanpassungsmaßnahme, besonders zwischen versiegelten Flächen.
Insgesamt nimmt liegenbleibender Schnee in unserer Stadt ab. Dennoch ist durch den Klimawandel, neben Dürrephasen und Starkregenereignisse, auch davon auszugehen, dass wir uns auf extreme Wetterwechsel und Wetterereignisse einstellen müssen, die auch Schnee und Eis mit sich bringen können. Daher wollen wir auch für diesen Fall eine Lösung anstreben, die ohne Streusalz auskommt.
In anderen Kommunen wird es aktuell schon so geregelt, dass bei Schnee und Glätte ohne den Einsatz von Streusalz für Sicherheit gesorgt werden kann. Diese Alternativen zu Streusalz sind auch in rechtlichen Grundlagen verankert. Bereits nach der derzeitigen Reinigungssatzung bedeutet Streuen nach § 4 Abs. 6 nicht nur das Streuen mit Salz, sondern auch mit Sand, feiner Asche, Sägemehl und sonstigen geeigneten Stoffen. Diese vielseitigen Möglichkeiten sollen mehr in den Fokus gerückt werden.
gez. Yelva Janousek gez. Sabine Mock
Sprecherin für Klimaschutz, Umwelt Sprecherin für Umwelt, Nachhaltigkeit
nd Nachhaltigkeit und Eine Welt
Fraktion B90/Die Grünen SPD-Fraktion
Kategorie
Rathaus / Fraktionsgebäude
Am Augustinerhof
54290 Trier
Tel.: 0651/718-4080
E-Mail: gruene.im.rat@ trier.de
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