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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.
Begründung:
Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.
In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.
Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.
Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?
Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.
Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.
Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender
04.07.22 –
Sehr geehrter Herr Leibe,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
Der Rat der Stadt Trier beauftragt die Verwaltung, das Kapitel 5.11.2 „Windenergieanlagen“ des Flächennutzungsplans fertigzustellen.
Der Vorentwurf der Stadtverwaltung von 2017 ist entsprechend der Änderungen des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV EE) der Landesregierung von 2017 und 2022 anzupassen.
Der überarbeitete Vorentwurf wird dem Rat, in den zuständigen Ausschüssen im Herbst 2022 zur weiteren Beratung vorgelegt.
Der Beschluss über das Kapitel „Windenergieanlagen“ ist spätestens im ersten Quartal 2023 zu fassen.
Begründung:
Mit der dritten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV in 2017 hat die Landesregierung die Festlegung von Windvorrangflächen von der Regionalplanung auf die Ebene der Flächennutzungspläne übertragen. Die Stadt Trier hat 2017 einen entsprechenden Vorentwurf vorgelegt. Im 2018 beschlossenen Flächennutzungsplan wird im entsprechenden Kapitel zur Windenergie zu den Zielen der Stadt Trier ausgesagt, dass diese in einer „sektoralen Teilfortschreibung“ des FNP festgelegt werden.
Seit dem Vorentwurf sind mittlerweile fünf Jahre vergangen und die Landesregierung hat in einer vierten Teilfortschreibung des LEP IV die Ausbaumöglichkeiten weiter vereinfacht und konkretisiert. Aufgrund der aktuellen politischen Großlage und der immer weiter voranschreitenden Klimakatastrophe ist es geboten, dass auch auf der Gemarkung der Stadt Trier aufgefundene Potentialflächen planrechtlich festgeschrieben werden.
Hinsichtlich der langen Umsetzungszeiten bei der Realisierung von Windkraftprojekten ist eine zügige Umsetzung der planrechtlichen Voraussetzungen zwingend geboten. Dieser Beschluss stellt einen wichtigen Baustein für die Energiesicherheit der Region Trier dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Kretzer
Energiepolitischer Sprecher
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