Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Silvester feiern – bitte solidarisch!

27.12.22 –

Auch in diesem Jahr hat die Stadt Trier an Silvester per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Trierer Hauptmarkt erlassen. „Das Verbot von Feuerwerk auf dem Hauptmarkt ist richtig“, sagt Tobias Törber, unser Sprecher für Tierschutz in der Grünen Fraktion im Stadtrat Trier. Während aus guten Gründen das ganze Jahr über das Abbrennen von Feuerwerk für die Allgemeinheit untersagt, gelten an Silvester gelockerte Regeln. Jedes Jahr ziehen Rauchschwaden voller giftigem Feinstaub durch die Städte, treibt es die Zahl von Verletzten in die Höhe, und auch Autos oder Gebäude werden beschädigt. Wer ein Tier besitzt weiß, dass die spaßige Knallerei für unsere felligen Freunde zu Stunden voller Angst und Panik führt.

Und wofür das ganze? Damit es blitzt, blinkt und knallt? Damit man zeigen kann, wer das dickere Feuerwerk besitzt? Und wer sich auf Tradition beruft: In der Kindheit unserer Eltern wurden lediglich ein paar Böller gezündet, aber nicht vorher die Supermärkte geplündert.

Gerade der Bereich des Hauptmarkts ist durch seine Lage schwierig. Es werden viele Menschen auf der Straße sein, so dass Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst nur sehr langsam und vorsichtig mit Fahrzeugen fahren können. Wenn zusätzlich die Wege verraucht sind, wird es für mitunter alkoholisierte Passant*innen gefährlich. Und ein rettungsdienstlicher Einsatz, während rechts und links Böller fliegen, erscheint absurd. Nein, hier gilt es, Menschenleben zu schützen und Einsatzkräften ausreichend sichere Bedingungen zu ermöglichen.

„Ich würde mir von der Stadt Trier wünschen, die mögliche Ausweitung auf weitere Bereiche der Innenstadt (z.B. Kornmarkt) zu prüfen, da auch hier die Bedingungen schwierig sind“, sagt Tobias Törber. „Gleichzeitig dürfen gerne Alternativangebote wie Bühnen mit Programm, Lasershows etc. geprüft und umgesetzt werden. Wir alle wollen an Silvester feiern. Aber dann bitte solidarisch.“

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Die Stadtverwaltung stellte mehr als die Hälfte der Fußgängerüberwege in Frage. Videoclip HBF.

Nun im April 2019 sind es nur noch wenige. Aber auch hier heißt es weiter die Gefährdung von Fußgehenden beobachten. Der Bahnhof ist immer noch dabei.

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