2018

Stadtrat: Anfrage Stand der Inklusion in städt. Einrichtungen

Sowohl vor dem Hintergrund der Einführung des Bundesteilhabegesetzes als auch der Erstellung des Aktionsplans Inklusion muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Angeboten, die von städtischen Einrichtungen oder privatrechtlichen Vereinen bereit gestellt werden, ermöglicht wird. Die Antwort hier

17.05.18 –

Sowohl vor dem Hintergrund der Einführung des Bundesteilhabegesetzes als auch der Erstellung des Aktionsplans Inklusion muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Angeboten, die von städtischen Einrichtungen oder privatrechtlichen Vereinen bereit gestellt werden, ermöglicht wird. Städtische Einrichtungen in diesem Sinne sind bspw. die Schwimmbäder, Volkshochschule, Musikschule, Bibliotheken, Museen oder das Theater.

Im Rahmen dieser Anfrage soll es um die inhaltlichen Angebote und nicht um die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit gehen. Gemeint ist also der Zugang zu Musikunterricht, VHS Kursen aller Art, Besuch von Theateraufführungen oder Ausstellungen, Ausleihen von Büchern und ähnliches.

 

Ich bitte Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Sitzung des Stadtrats im Mai.

 

  1. Wie viele Fälle sind der Verwaltung bekannt, in denen eine städtische Einrichtung einen Menschen mit einer Behinderung  von der Teilnahme an Angeboten entweder  vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen hat. Sofern es im  Ergebnis zu einer Lösung kam, bitte ich diese zu beschreiben.
  2. Wie wird gewährleistet, dass Menschen mit einer Behinderung von den o.g. städtischen Einrichtungen nicht wegen eines zusätzlichen Unterstützungsbedarfs zurückgewiesen werden? Wie sieht das konkrete Verfahren aus, mit dem eine adäquate Beratung sowohl der Betroffenen  als auch der Einrichtung über vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten gewährleistet wird?
  3. Wird durch finanzielle und personelle Ressourcen gewährleistet, dass die ggf. erforderliche Unterstützung der Betroffenen geleistet werden kann ohne dass dies zu einer zusätzlichen Belastung für diese führt? Falls dies nicht der Fall ist, gibt es dann zumindest Vorgaben für die Unterstützung einkommensschwacher Eltern?
  4. Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen in Fällen, in denen Menschen mit Behinderung das Angebot eines Vereins (z.B. Sport- und Musikverein) wahrnehmen wollen und vom Verein unter Hinweis auf eine notwendige Unterstützung zurückgewiesen werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

Wolf Buchmann

Inklusionspolitischer Sprecher

 

 

  

Kategorie

Anfragen | Soziales | Stadtratsfraktion

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