Folgekostenausweisung bei Investitionen!

11.05.10 –

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion

Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 11.05.2010 ungeändert beschlossen.

 

Der Stadtrat möge beschließen: 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, zukünftig bei Investitionsvorlagen die Folgekosten zu berechnen und unter 'Finanzielle Auswirkungen' auszuweisen.

  2. Dazu soll die Verwaltung selbst Berechnungsvorschläge erarbeiten oder bei anderen Städten benchmarken. Ein Entwurf ist dem Steuerungsausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

Begründung:

Um Investitionen mit ihrer ganzen Tragweite überblicken zu können, ist es wichtig auch die in den kommenden Jahren entstehenden Folgekosten zu betrachten. Denn nur unter Einbeziehung aller finanziellen Auswirkungen kann eine fundierte Entscheidung und Beurteilung zustande kommen, ob es sich um ein tragfähiges Konzept handelt.

Gerade bei der schlechten Finanzausstattung unserer Stadt ist ein verantwortungsvolles Haushalten immens wichtig. Eine seriöse Folgekostenberechnung offenbart nämlich, wie stark die finanzielle Belastung aus einer Investition die Kommune zukünftig treffen wird.

Deshalb müssen die Folgekosten auch in den nachfolgenden Haushaltsplanungen Berücksichtigung finden, um eventuelle Nachtragshaushalte zu vermeiden.

Die Berechnung sollte nach einem gängigen Schema - wie in vielen Kommunen schon praktiziert - erfolgen, das Abschreibung, kalkulatorische Zinsen, Instandhaltungs-, Energie-  und weitere Betriebskosten, sowie die Overheadkosten berücksichtigt.

Gleichzeitig sollten das Gesamtinvestitionsvolumen und die Nutzungsdauer ausgewiesen werden.

 

 

gez.

Sven Teuber, SPD-Fraktionsvorsitzender

Anja Matatko, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Karl-Josef Gilles, FDP-Fraktionsvorsitzender

Kategorie

Anträge | Finanzen | Stadtratsfraktion | Wirtschaft

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