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25.03.10
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 25.03.2010 ungeändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit es rechtlich möglich ist eine Sondernutzungsgebühr für das umfassende, digitale Abfotografieren von Straßenansichten und die Zurverfügungstellung dieser Bilder in Internetdatenbanken aus nicht rein privaten Interessen zu erheben.
Sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen eine solche Erhebung zulassen, wird die Verwaltung damit beauftragt eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Trier und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren“ vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Auch in Trier wurden schon die Wagen der Firma Google gesichtet, die für ihren Dienst Google-Street-View komplette Straßenansichten abfotografieren, um sie über das Internet verfügbar zu machen. Da über diese Ansichten nicht nur öffentliche Plätze und Baudenkmäler gezeigt werden, sondern auch der Blick auf Privathäuser ermöglicht wird, ist dies in Bezug auf den Datenschutz als bedenklich zu betrachten.
Hintergrund und Intention des Antrages zielen darauf ab, dass das kommerzielle Sammeln und Verwerten von privaten Daten erschwert wird. Hier hat die Stadt Trier nur einen begrenzten Handlungsrahmen, den es aber auszuschöpfen gilt.
Es wäre zudem zu klären, inwieweit eine Sondernutzungsgebühr die Möglichkeit einräumt, die Bürger im Vorfeld umfassend über Zeitpunkt und Ausmaß der von Google geplanten Aktionen zu informieren.
Zwar bietet die Firma Google die Möglichkeit an, Bilder nachträglich unkenntlich zu machen, wenn sich Betroffene an sie wenden, doch wird damit wird die Handlungslast auf den Bürger übertragen. Da auch noch lange nicht alle Bürger so mit dem Internet vertraut sind, dass die Einwände barrierefrei an den Anbieter der Suchmaschine übermittelt werden können, muss sich die Stadt Trier hier schützend vor Ihre Einwohner stellen.
Da Google in diesem Jahr mit seinem Dienst in Deutschland starten will, und eine endgültige Rechtssicherheit zu diesem Thema voraussichtlich erst lange nach der Veröffentlichung privater Ansichten zu erwarten ist, muss die Stadt Trier hier im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Backes
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