Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Wohnen: Stadtratsbeschluss gegen Brubach zeigt sich als richtig

22.03.22 –

Jetzt ist sie da, die Wohnraumbedarfsanalyse. Spät genug für den Ausschuss, früh genug, um voreilige Schlüsse zu ziehen.

Wenn wir außer Acht lassen, dass sich das komplette Gutachten auf die Annahmen der Stadt Trier stützt, die Prognosen des statistischen Landesamtes und die realen Entwicklungen ignoriert werden, da in Wirklichkeit ein Bevölkerungsrückgang vorliegt, ist es dennoch durchaus spannend, sich die Ergebnisse des Gutachtens im Detail anzuschauen.

Die Analyse geht (im höchsten Szenario) von einem Neubaubedarf von 540 Wohneinheiten (WE) pro Jahr aus. Diese WE setzen sich zusammen aus einem Zusatzbedarf (also neuen Einwohner*innen) von 110 WE pro Jahr und dem entsprechenden Anteil Ersatzbedarf (also Wohnungen die abgerissen und neu gebaut werden) zusammen. Es heißt dort, „dass Ersatzbedarf oftmals auf den bestehenden Flächen realisiert wird. Dort findet Ersatzneubau häufig in höherer Dichte statt.“ Also mit mehr Wohnungen. Und „das bedeutet, dass zur Deckung des Bedarfs insbesondere Bestandsanpassungen erfolgen sollten, da ansonsten andernorts Leerstände entstehen könnten“.

Im Gegenzug geplant und in Aussicht sind folgende zusätzliche Bautätigkeiten: Burgunderviertel, Castelnau, Jägerkaserne, Gerberviertel, Ausbesserungswerk mit insgesamt etwa 2800 WE, also 350 pro Jahr bis 2030. Damit würde die geforderte Rate für Zusatzbauten deutlich überschritten.

Für Ersatzneubauten gibt das Gutachten zahlreiche Handlungsempfehlungen zum geringen Flächenverbrauch. Diese gilt es umzusetzen. In dem wissenschaftlichen Gutachten steht auch, dass neue Wohngebiete in verdichteten, infrastrukturell gut angebundenen Gebieten liegen sollten. Damit zeigt sich, dass der Entschluss des Rates, den Brubacher-Hof abzumoderieren, der einzig richtige war.

 

Thorsten Kretzer
Wohnungspolitischer Sprecher

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Planen/Bauen | Rathauszeitung | Stadtratsfraktion

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