04.04.17 –
Ein Trierer Urgestein erzählte mir mal einen Witz, indem sich drei Vertreter der großen Religionen darüber unterhalten, wie sie mit dem drohenden Weltuntergang umgehen würden. Man hatte gerade eine Papyrusrolle gefunden, die diesen bald voraussagte. Während zwei der Vertreter sagten sie würden sich nun auf das Gebet konzentrieren, sagte der Dritte man solle mit Sack und Pack nach Trier ziehen. Auf die Frage warum, antwortete er: „In Trier kommt alles hundert Jahre später.“
Nun sind es keine hundert Jahre und ein Weltuntergang sind die geplanten Änderungen bei den Zebrastreifen auch nicht, aber es wäre genug Zeit gewesen sich geordneter mit dem Thema zu beschäftigen. Im Oktober 2001 trat die „Neufassung der ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen‘“ kurz R-FGÜ 2001 in Kraft. Mittlerweile ist auch die Übergangszeit abgelaufen und die ersten Fräsmaschinen sind unterwegs um nicht ordnungsgemäße Zebrastreifen zu entfernen. Die Richtlinie hat den Zweck die Sicherheit für Fußgänger zu verbessern.
Ein Zebrastreifen der nicht gesehen wird, suggeriert zwar dem Fußgänger Sicherheit, stellt aber eher eine Gefährdung dar. Von daher ist es richtig sich die Lage an jedem einzelnen unserer 239 Fußgängerüberwege (FGÜ) anzusehen. 138 der vorhandenen FGÜ sollen entfallen, für 42 wurde eine Verkehrsschau anberaumt, in der Fachleute über die Situation vor Ort beraten.
Bei 33 Zebrastreifen soll es zu baulichen Veränderungen kommen. Die Verkehrsschau in Trier-Nord, hat mir gezeigt, dass hier wirklich sinnvolle Lösungen ausgearbeitet wurden, auch wenn das ein oder andere noch verbesserungsfähig ist. Wir hätten uns jedoch auch eine Begutachtung der 138 Zebrastreifen die ersatzlos wegfallen gewünscht. Wir werden uns das genau anschauen und weiterhin für die Rechte der FußgängerInnen einstehen.
Thorsten Kretzer verkehrspolitischer Sprecher Stadtratsfraktion
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Nun im April 2019 sind es nur noch wenige. Aber auch hier heißt es weiter die Gefährdung von Fußgehenden beobachten. Der Bahnhof ist immer noch dabei.
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