2015

Antwort der Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf des Flächennutzungsplans Trier 2025

21.04.15 –

Sehr geehrte Damen und Herren, 

mit der oben genannten Anfrage bitten Sie um weitere Informationen zum Entwurf des Flächennutzungsplans Trier 2025. Gerne komme ich dieser Bitte nach.

 

Fragenkomplex 1

Die SGD Nord weist in ihrer auf den 13.1.2013 datierten landesplanerischen Stellungnahme darauf hin, dass sie bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs bei den Bedarfs- und Schwellenwerten zu anderen Ergebnissen als die Stadtverwaltung Trier kommt. 

Konkret wird von der SGD Nord der Schwellenwert von 44,27 ha benannt, der den entsprechenden Wert des FNP-Entwurfs wesentlich unterschreitet. In diesem Zusammenhang weist die SGD Nord darauf hin, dass nach dem neuen Raumordnungsplan (ROP) nur in der von ihr berechneten Größenordnung von 44,27 ha Wohnbauflächendarstellungen zulässig sind.

Fragen:

a)     Sind diese Aussagen der SGD Nord weiterhin gültig?

b)     Warum kommt die SGD Nord zu anderen Berechnungsergebnissen?

c)     Besteht die Gefahr, dass der Flächennutzungsplanentwurf mit seinen höheren Flächenansätzen von der SGD Nord als nicht zulässig erklärt wird? 

Zu Frage a)

Gemäß § 20 Landesplanungsgesetz gibt die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde im Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Region Trier im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme den Trägern der Bauleitplanung die bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne maßgeblichen Erfordernisse der Raumordnung bekannt. Die Erfordernisse der Raumordnung sind Bestandteil der Raumordnungspläne, d.h. dem Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) und den regionalen Raumordnungsplänen. Bezüglich der Schwellenwerte bezieht sich die SGD Nord auf den in Aufstellung befindlichen regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier.

Die Festlegung des Schwellenwertes, der die Obergrenze der Wohnbauflächenentwicklung darstellen soll, erfolgt durch die Planungsgemeinschaft Region Trier auf Grundlage des Ziels 50 des RROP. Der regionale Raumordnungsplan liegt derzeit als Entwurf vor. Anders als in der Bauleitplanung entfalten in der Raumordnung auch in Aufstellung befindliche Ziele Bindungswirkung. Sie sind als Erfordernisse der Raumordnung bei nachfolgenden Abwägungs- und Ermessungsentscheidungen zu berücksichtigen, d.h. sie sind der Abwägung zugänglich. Verbindlichkeit als zu beachtende und abschließend abgewogene Zielvorgaben erlangen die Ziele der Raumordnung erst mit Inkrafttreten des regionalen Raumordnungsplans.

Im Entwurf zum neuen regionalen Raumordnungsplan aus Februar 2014 wird für die Stadt Trier ein Schwellenwert von 58,1 ha angegeben. Zum Bearbeitungsstand 2011 lag der Schwellenwert für Trier bei 42,4 ha. Der Schwellenwert von 44,27 ha bezieht sich nach Angaben der SGD Nord auf einen Bearbeitungsstand von 2013.

Der Schwellenwert setzt sich zusammen aus der Differenz von Bedarfswert und dem Potenzialwert. Die Schwellenwertvorgabe ist nicht als unmittelbar verbindliches Ziel der Raumordnung zu interpretieren sondern als Berechnungsvorschrift. Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen sollen sie durch die Träger der Bauleitplanung zum jeweiligen Zeitpunkt angewendet werden. Während für die Ermittlung des Bedarfswertes eine Berechnungsvorschrift als Ziel der Raumordnung im Regionalen Raumordnungsplan festgelegt werden soll, soll die Ermittlung des Potenzialwertes nicht verbindlich geregelt werden. Eine Teilnahme am Programm Raum+ Monitor wird im Entwurf zum regionalen Raumordnungsplan empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Trier zum Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans hat die Stadt Trier auf methodische Probleme bei der Ermittlung der Schwellenwerte sowie die Eingriffe in die kommunale Planungshoheit hingewiesen. Eine Auswertung dieser Stellungnahme durch die Planungsgemeinschaft Region Trier im Rahmen der Abwägung steht noch aus.

Die Bedarfsermittlung nach Schwellenwertvorgabe in Gegenüberstellung zur Bedarfsermittlung nach BBSR-Wohnungsmarktprognose ist in der Begründung zum Flächennutzungsplan in Kapitel 5.1.3 dargelegt. Die Ermittlung der verfügbaren Flächenreserven (des Potenzialwertes, für die den Trägern der Bauleitplanung keine verbindlichen Vorgaben gemacht werden sollen), ist ebenso in Kap. 5.1.3 der Begründung erläutert.

Zu Frage b)

Die wesentlichen Unterschiede der Bedarfsermittlung des Flächennutzungsplans und des Regionalen Raumordnungsplans von 2014 liegen im Wesentlichen in zwei Punkten:

Zeitliche Reichweite der Bedarfsprognose

Der Prognosehorizont liegt in beiden Fällen bei 2025. Die Bedarfsermittlung des Flächennutzungsplans erfolgt für das Basisjahr 2010, im regionalen Raumordnungsplan bezieht sich die Bedarfsermittlung auf 2013. Die zeitliche Reichweite im regionalen Raumordnungsplan ist folglich um 3 Jahre kürzer. Bei einer Reichweite von 15 Jahren läge die Bedarfsermittlung nach regionalen Raumordnungsplan bei 195 ha. Das sind 40 ha mehr als für zwölf Jahre.

Bei Zugrundelegung der gleichen zeitlichen Reichweite von 15 Jahren ergibt sich eine Differenz von um rund 700 Wohneinheiten. Gemäß dem Flächenansatz des RROP entspricht dies 18 ha.

 

Neubaubedarf nach RROP
  2010 bis 2025

Neubaubedarf nach BBSR
  2010 bis 2025

Ein- und   Zweifamilienhausbau

4.660 WE

5.087 WE

Mehrfamilienhausbau

3.106 WE

3.391 WE

Summe

7.766 WE

8.478 WE

 

Ein wesentlicher Unterschied in beiden Prognosen liegt darin, dass die BBSR-Wohnungsmarktprognose auf Grundlage einer nachfrageorientierten Trendfortschreibung erfolgt, d.h. dass nachfrage- und bedarfsbezogene Faktoren berücksichtigt wurden. Die Berechnungsvorschrift zur Ermittlung der Schwellenwerte schreibt dagegen den Trend der Vergangenheit im Hinblick auf die Zahl der Baufertigstellungen fort (der Bedarfsausgangswert ist als Trendfortschreibung aus den Baufertigstellungen in den Jahren 2000 bis 2008 abgeleitet). Mit dieser Methodik wird unterstellt, dass die tatsächlichen Baufertigstellungen von 2000 bis 2008 dem vorhandenen Bedarf entsprochen haben. Die in den vergangenen Jahren stattgefundenen Stadt-Umland-Wanderungen und die zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt weisen allerdings darauf hin, dass die im Betrachtungszeitraum fertig gestellten Wohneinheiten nicht ausgereicht haben. Mit der in der Schwellenwertvorgabe angewandten Methodik wird insofern ein negativer Trend der Vergangenheit fortgeschrieben.

Angesichts der Zielsetzungen der Stadt Trier hinsichtlich der Vermeidung von Stadt-Umland-Wanderungen und der zur Erhaltung der Wohnattraktivität notwendigen Vermeidung einer weiteren Zuspitzung auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt wird dem Flächennutzungsplan 2025 entsprechend der BBSR-Prognose ein Bedarfswert von 8.478 Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Zu berücksichtigen ist dabei auch der Nachholbedarf aus der Vergangenheit und die Erforderlichkeit von Planungsspielräumen.

Ermittlung der Baulandreserven

Die Ermittlung der Baulandreserven erfolgt im regionalen Raumordnungsplan über das Programm Raum+ Monitor. Dieses Programm wurde im Jahr 2010 vom Land Rheinland-Pfalz aufgelegt. Die Pflege der Daten soll durch den Träger der Bauleitplanung erfolgen, allerdings ist eine Teilnahme am Programm nicht verpflichtend. Auch für die Ermittlung der verfügbaren Baulandreserven ist die Anwendung des Programms nicht verpflichtend.

Die Stadt Trier erfasst die verfügbaren Baulandreserven anhand des seit 2002 im Stadtplanungsamt geführten, datenbank- und GIS-gestützten Baulandinformationssystems. Abgesehen davon, dass in der Stadt Trier acht Jahre vor Einführung des Programms Raum+ Monitor durch das Land bereits eine digitale Erfassung der Baulandreserven eingerichtet wurde, bietet das eigene Baulandinformationssystem inhaltliche und sachliche Vorteile.

Im Hinblick auf die methodische Vorgehensweise zur Bedarfsermittlung ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die Stadt Trier die Baulandreserven in Form von Wohneinheiten erhebt. Dabei wird differenziert zwischen Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Mehrfamilienhäusern. Mit dieser Betrachtung wird sichergestellt, dass die jeweilige Eignung der Grundstücke im Hinblick auf die städtebauliche Verdichtung berücksichtigt wird. So können beispielsweise auf einem Grundstück im verdichteten Kernstadtbereich mehr Wohneinheiten untergebracht werden als auf einer gleich großen Fläche in den Ein- und Zweifamilienhausgebieten in den Randbereichen.

Die Regionale Planungsgemeinschaft erhebt die Baulandreserven demgegenüber als Fläche. Eine Unterscheidung von Ein- und Zwei- sowie Mehrfamilienhausbebauung erfolgt nicht. Eine Vergleichbarkeit der Daten der Stadt Trier und der Planungsgemeinschaft ist insofern nur begrenzt möglich.

Auch wenn die Ermittlung des Potenzialwertes den Trägern der Bauleitplanung überlassen werden soll, hat die Regionale Planungsgemeinschaft anhand der Daten aus Raum+ Monitor den Potenzialwert für die Stadt Trier ermittelt. Demnach soll die Stadt Trier über 97,73 ha Reserven für den Wohnungsbau verfügen. Diese Zahl deckt sich nicht mit den Auswertungen aus dem städtischen Baulandinformationssystem. Dies begründet sich unter anderem auch darin, dass im Raum+ Monitor alle Außenpotenzialflächen, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche oder gemischte Baufläche ausgewiesen sind und noch nicht bebaut sind, als Reserve erfasst sind. Dazu gehört beispielsweise das Baugebiet Mittlere Heide in Ehrang (18,5 ha). In der Systematik des Flächennutzungsplans der Stadt Trier werden alle nicht entwickelten Flächen des F-Plans 1982 im Hinblick auf ihre Wohnbaulandeignung geprüft. Insofern stellen sie keine auf der Ebene des F-Plans gesicherte Baulandreserve dar. Als Reserve werden nur diejenigen Flächen erfasst, für die Baurecht besteht oder verbindliche Bauleitpläne in Aufstellung sind.

Zu Frage c)

Der Flächennutzungsplan der Stadt Trier muss nach Feststellungsbeschluss durch den Stadtrat gemäß § 6 BauGB von der höheren Verwaltungsbehörde (SGD Nord) genehmigt werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft die SGD Nord, ob der Flächennutzungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und ob er formell-rechtlich und materiell-rechtlich den Vorschriften des BauGB und weiterer Rechtsvorschriften entspricht. Eine dieser Rechtsvorschriften des BauGB ist die Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB. Die Ziele des momentan in Aufstellung befindlichen regionalen Raumordnungsplans sind – wie oben bereits dargestellt – während des laufenden Verfahrens noch nicht bindend.

Die Stadt Trier ist vor dem Hintergrund der oben bereits erwähnten methodischen Probleme und der Eingriffe in die kommunale Planungshoheit bestrebt, im Rahmen des Abstimmungsverfahrens zum regionalen Raumordnungsplan die Belange der Stadt Trier entsprechend einzubringen. Für die Abstimmung der überörtlichen und örtlichen Planungen gilt das sog. Gegenstromprinzip. Demnach muss sich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen und die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen. Ebenso wie die kommunale Bauleitplanung ihre Ziele denen des Regionalplanes anpassen muss, müssen bei der Erarbeitung des Planwerkes auch die Planungen der Kommunen berücksichtigt werden.

Grundlage für diese Abstimmung mit der Regionalplanung auf der Seite der Gemeinden ist der Flächennutzungsplan. Dieses Instrument kann aber nur dann Gewicht gegenüber der Raumordnung entfalten, wenn die Vertretungskörperschaft dahinter steht. Insoweit kommt auch der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplans neben der dringend notwendigen Baulandbereitstellung auch eine außerordentlich große Bedeutung für die Abstimmung mit der Regionalplanung zu.

Fragenkomplex 2:

Zur Berechnung des Flächenbedarfs für Wohnungsneubauten verwendet der Entwurf zum Flächennutzungsplan die Methodik des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Dieser beruht auf deutschlandweiten Annahmen; nicht auf Erhebungen in der Stadt Trier.

So wird unkritisch die Annahme eines zusätzlichen Bedarfs durch Abgang aus dem Wohnungsbestand von 30 % durch Abriss, Zusammenlegungen von Wohnungen sowie Umnutzungen vom BBSR übernommen.

Frage:

Welche Zahlen über den Abriss, die Zusammenlegungen und Umnutzungen von Wohnungen in den letzten Jahren und in der aktuellen Entwicklung liegen der Stadtverwaltung vor?  

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens und ist ein deutschlandweit anerkanntes und renommiertes Forschungsinstitut.

Die Wohnungsmarktprognose des BBSR erfolgt auf Grundlage eines durch das BBSR entwickelte Prognosemodell auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. In das Modell gehen eine Reihe regionalisierter Daten ein. Auch wenn das BBSR bundesweite Trends auswertet, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass die Prognose auf deutschlandweiten Annahmen basiert.

Die Darstellung der unterschiedlichen Bestimmungsgrößen für den Baulandbedarf in Gesamtdeutschland in Kap. 5.1.3 der Begründung dient insbesondere zur Verdeutlichung, dass Wohnraumbedarf nicht nur durch die Entwicklung von Haushaltszahlen bestimmt wird, sondern dass auch andere Einflussgrößen von Bedeutung sind. Insbesondere sollen die Ausführungen darlegen, dass Baulandbedarf zu einem großen Teil aus der Bestandsbevölkerung, d.h. der in einer Stadt bereits wohnenden Bevölkerung, resultiert und nicht nur aus dem Zuzug von außen. Im Text wird ausgeführt, dass sich die angeführten Zahlen auf Gesamtdeutschland beziehen.

Bezüglich des Ersatzbedarfs durch Abriss, Zusammenlegungen und Zweckentfremdungen von Wohnungen geht das BBSR auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der Entwicklung aus den letzten Jahrzehnten und verschiedener Forschungsberichte von einer jährlichen Abgangsquote von 0,3 % des Bestandes im Geschosswohnungsbau und 0,2 % des Bestandes im Ein- und Zweifamilienhausbereich aus. Das Institut EMPIRICA geht nach Darstellung des BBSR von einem pauschalen Abgang in Höhe von 0,3 % des Wohnungsbestandes aus; das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet mit einer jährlichen Abgangsquote von 0,3 bis 0,5 % des Gebäudebestandes. Unter Berücksichtigung der sehr umsichtigen und differenzierten Analyse des BBSR sehe ich keine Veranlassung, an den Feststellungen des BBSR zu zweifeln.

Bezüglich der statistischen Erfassung des Wohnungsabgangs auf örtlicher Ebene ist festzustellen, dass hierzu keine Informationen des statistischen Landesamtes vorliegen. 

Fragenkomplex 3:

Wegen der erhöhten Nachfrage nach kleinen Wohnungen z.B. für Studierende und angesichts des angespannten Wohnungsmarkts, ist in Trier in den letzten eine gegenläufige Tendenz der Schaffung neuer Wohnungen im Bestand z.B. durch Teilung von Wohnungen, Umnutzungen sowie Dachgeschoßausbauten zu beobachten.

Frage:

Welche zahlenbasierten Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung über die beschriebene Entwicklung?

Die Teilung von Wohnungen und Dachgeschossausbauten wird statistisch nicht gesondert erfasst. Die hier fertiggestellten Wohnungen gehen – soweit es sich um baugenehmigungspflichtige Vorhaben handelt – in die Statistik der gesamten Baufertigstellungen ein.

Wie in der Antwort zu Frage 2 schon dargelegt, werden die Potenziale durch Ergänzung, Abriss und Umbau im Bestand im Rahmen der Ermittlung der Baulandreserven berücksichtigt. 

Fragenkomplex 4

Weitere 51 % des Neubaubedarfs entstehen nach den Annahmen des BBSR durch Fehlverhältnis von angebotenem und nachgefragtem Wohnraum (u.a. wachsender Wohnflächenbedarf, Wunsch nach Eigentumsbildung).

Fragen:

a)       Wenn diese Annahmen für Trier angewendet werden, trifft es zu, dass im Falle des Umzugs in Neubauten, die weniger nachgefragten Wohnungen dem Wohnungsmarkt immer noch zur Verfügung stehen?

b)       Warum werden diese weniger gefragten Wohnungen in der weiteren Bedarfsplanung bezüglich der Bevölkerungsentwicklung im Entwurf zum FNP nicht berücksichtigt? 

Zu Frage a)

Diese Frage bezieht sich auf die sogenannten „Sickereffekte“. Diesbezüglich wird davon ausgegangen, dass die Ausweitung des Wohnungsangebotes durch Neubau Umzugsketten auslöst. Bezieht demnach ein Haushalt eine neue (in der Regel höherwertige) Wohnung, wird seine bisherige Wohnung frei und kann nun von einem anderen Haushalt übernommen werden. Dieser macht wiederum eine Wohnung frei, die bezogen werden kann, so dass eine ganze Kette von Umzügen ausgelöst wird.

Dieser Prozess ist in Trier grundsätzlich gegeben. 

Zu Frage b)

In der Prognose des Wohnungsbedarfs werden selbstverständlich auch Umzugsketten berücksichtigt. Entscheidend ist aber, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Nachfragefaktoren (Zunahme der Zahl der Haushalte durch Bevölkerungswachstum, Zunahme der Zahl der Haushalte durch demografische Prozesse mit kleineren Haushalten, steigender Wohnflächenkonsum etc.) insgesamt mehr Wohnungen benötigt werden.

Fragenkomplex 5

Frage:

Wie viele Wohnungen wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 - unterteilt nach Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäuser - in Trierfertiggestellt?

 

Die Daten zu den Baufertigstellungen stehen auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes zur Einsicht bereit. Für das Jahr 2014 sind noch keine Daten abrufbar.

 

Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern

Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Wohnungen gesamt

2010

98

229

327

2011

82

311

393

2012

57

166

223

2013

67

311

378

1990 bis 2013 (Durchschnitt)

114

276

390

Quelle: Website Statistisches Landesamt

 

Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich folgendes Bild:                       

Quelle: Eigene Darstellung nach Daten des Statistisches Landesamts

Auf den Zeitraum 2010 bis 2013 gesehen lässt sich feststellen, dass die Baufertigstellungen im Ein- und Zweifamilienhausbau in allen Jahren unterhalb des Durchschnittswertes von 1990 bis 2013 liegen. Im Mehrfamilienhausbau hat die Anzahl der fertiggestellten Wohneinheiten gegenüber den Vorjahren (2003 bis 2009) zugenommen. In den Jahren 2011 und 2013 wurden mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern errichtet als im Durchschnitt über den gesamten Betrachtungszeitrum. Dies ist insbesondere auch auf die hohe Anzahl fertiggestellter Studentenwohnungen zurückzuführen. Des Weiteren spiegelt sich in der hohen Anzahl der fertiggestellten Mehrfamilienhäuser die Attraktivität des Wohnungsmarktes für Investoren im Hinblick auf die zu erzielenden Renditen wider.

Für das Jahr 2014 liegt lediglich die Statistik über die Baugenehmigungen vor. In der Stadt Trier sind demnach im Jahr 2014 nur 200 Wohnungen genehmigt worden Dies entspricht 18,8 Wohnungen je 10.000 Einwohner; die Stadt Mainz hatte im gleichen Jahr eine Quote von 46,1 Wohnungen je 10.000 Einwohner.

Fragenkomplex 6

Frage:

Um wie viel haben sich - seit Stand 2010 - die noch verfügbaren Bauflächen im Bestand verringert?

Die Fortschreibung des Baulandinformationssystem wurde aufgrund der umfangreichen Arbeiten am Flächennutzungsplan vorläufig zurückgestellt. Die Aktualisierung läuft derzeit. Eine umfassende Auswertung des Baulandinformationssystem für die vorliegende Anfrage ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Wie in Kapitel 5.1 der Begründung deutlich wird, liegt ein Großteil der zur Verfügung stehenden Baulandreserven in Wohngebieten, die sich zum Erfassungszeitpunkt in der Entwicklung befanden. Es kann festgestellt werden, dass von den für das Basisjahr 2010 ermittelten Baulandreserven ein Großteil zwischenzeitlich bebaut bzw. vermarktet ist. Dies betrifft beispielsweise die Baugebiete BU 16 (Kürenz), BH 36-1 (Heiligkreuz), BU 13 (Tarforst) und BWK 12 und BF 15 (Feyen-Weismark). In den übrigen Gebieten wurden die Bebauungsplan-Verfahren inzwischen abgeschlossen und damit die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulassung von Bauvorhaben gelegt.

Fragenkomplex 7

In einer Kurzfassung des Wohnungsbauberichtes des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird für Kernstädte ein Verhältnis Mehrfamilienwohnungen zu 1-2 Familienwohnungen, also von 60 zu 40 angenommen, nicht umgekehrt wie im FNP Entwurf. Im FNP- Entwurf taucht auch die Empfehlung für Trier von 86% Ein- und Zweifamilienhäusern auf.

Frage:

Ist es richtig - wie im der Kurzfassung in der Kartendarstellung zu sehen – dass Trier  fehlerhaft mit dem Eifelraum als ländlicher Raum zusammengefasst ist?

Die Wohnungsmarktprognose des BBSR erfolgt auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Die Langfassung, welche käuflich erworben werden kann und dem Stadtplanungsamt vorliegt, enthält zahlreiche Kartendarstellungen auf Ebene der Kreise sowie eine Daten-CD mit den Analyse- und Prognosedaten für die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, so auch für Trier und gesondert für den Kreis Trier-Saarburg. Insofern kann eine fehlerhafte Zusammenfassung der Stadt Trier mit dem Umland ausgeschlossen werden. Die Bedarfsprognose wurde für das Stadtgebiet Trier und den Kreis-Trier-Saarburg durchgeführt.

Die Kurzfassung der BBSR-Wohnungsmarktprognose, welche frei zugänglich im Internet zum Download bereit steht, enthält demgegenüber verschiedene Kartendarstellungen auf der Ebene der Raumordnungsregionen. Die Tatsache, dass bei einigen Kartendarstellungen Trier und das Umland zusammengefasst wurde, bedeutet keineswegs, dass die dahinter liegenden Daten nicht korrekt sind. Es ist nicht unüblich, dass frei zugängliche Kurzfassungen weniger differenzierte Daten enthalten als Langfassungen, die käuflich erworben werden müssen.

Im Hinblick auf das Verhältnis von Ein- und Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern wird darauf hingewiesen, dass die für die Stadt Trier ermittelte Wohnbauflächennachfrage nach BBSR-Wohnungsmarktprognose (Daten-CD) in Kapitel 5.1.3 der Begründung dargestellt wird (siehe Tab. 7). Aus diesen Zahlen ergibt sich ein Verhältnis von 86 % der Nachfrage im Sektor Ein- und Zweifamilienhäuser und 14 % der Nachfrage im Sektor Mehrfamilienhäuser. Aus den in Kapitel 5.1.3 der Begründung dargelegten Gründen wird diese Annahme auf ein Verhältnis von 60 % im Ein- und Zweifamilienhausbau und 40 % im Mehrfamilienhausbau korrigiert.

Das in der Frage erwähnte Verhältnis von Ein- und Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern von 40 zu 60 bezieht sich auf einen Durchschnittswert für sämtliche Kernstädte in Westdeutschland. In diese Gruppen fallen folglich auch Millionenstädte wie Hamburg, Köln oder München. Diese Städte weisen völlig andere Stadtstrukturen auf als Städte in der Größenordnung von Trier. Mit Hilfe solcher Grafiken soll verdeutlicht werden, dass in Kernstädten ein größerer Bedarf an Mehrfamilienhäusern besteht als in Umlandregionen. Aus diesem Durchschnittwert kann allerdings nicht auf die Bedarfssituationen in einzelnen Teilräumen geschlossen werden.

Im Hinblick auf das für die Stadt Trier angenommene Verhältnis von 60 % im Ein- und Zweifamilienhausbau zu 40 % im Mehrfamilienhausbau wird in Kapitel 5.1 der Begründung darauf hingewiesen, dass sich die Annahme auf den Gesamtbedarf bezieht. In Gegenüberstellung des Gesamtbedarfes zu den verfügbaren Baulandreserven zeigt sich, dass im Mehrfamilienhausbau Reserven in großen Umfang in aktuellen, in Entwicklung befindlichen Baugebieten oder im Bereich bestehender Bauflächen (Nachverdichtung) vorhanden sind. Insgesamt wird von Reserven im Mehrfamilienhausbau von 2.900 Wohneinheiten im Betrachtungszeitraum ausgegangen. Angesichts des großen Umfangs an Baulandreserven im Mehrfamilienhausbau beläuft sich der Neuausweisungsbedarf auf lediglich 491 Wohneinheiten.

Im Sektor Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Anzahl der im Betrachtungszeitraum verfügbaren Baulandreserven demgegenüber wesentlich niedriger (1.094). Vor diesem Hintergrund liegt der Neuausweisungsbedarf im Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser mit 3.145 Grundstücken deutlich höher als im Mehrfamilienhausbau. Dass der Neuausweisungsbedarf vorwiegend im Ein- und Zweifamilienhausbau liegt, begründet sich also insbesondere in der Tatsache, dass im Mehrfamilienhausbau deutlich mehr Baulandreserven verfügbar sind.

 

 

Baulandbedarf
  2010-2025

Verfügbare
  Baulandreserven


  Zusatzbedarf

Ein- und   Zweifamilienhäuser

4.239 Grundstücke

1.094 Grundstücke

3.145 Grundstücke

Mehrfamilienhäuser

3.391 Wohneinheiten

2.900 Wohneinheiten

491 Wohneinheiten

 

Dies bedeutet, dass im Durchschnitt in jedem Baugebiet ein Anteil von rund 11 % im Mehrfamilienhaussektor zu realisieren ist. Darüber hinaus wird in Kapitel 5.1 der Begründung allerdings auch darauf hingewiesen, dass bei der Konkretisierung der Planung der Anteil von Mehrfamilienhausbauten je nach städtebaulicher Eignung für die einzelnen Baugebiete bestimmt werden soll. Zu berücksichtigen sind neben den Bedarfswerten insbesondere auch die Aspekte einer sozialen und demografischen Ausgewogenheit im Baugebiet.

  

Fragenkomplex 8

Die Vorgaben des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes beinhalten den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesamtstädtisch von 55% auf 45% zu reduzieren.

Frage:

Wie prognostiziert die Verwaltung den Modal Split, den die einzelnen Baugebiete erzeugen?

Die Annahmen über den Modal Split einzelner Bauflächen sind in den Materialien zum Flächennutzungsplan dokumentiert – zuletzt im Rahmen der Vorlage 383/2013 (Beschlussfassung über den Vorentwurf, Anlage 6, Mobilitätskonzept 2025 / Flächennutzungsplan 2025, Flächenbewertung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans). Der jeweils angenommene Modal Split ist abhängig von den strukturellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Baufläche (z. B. stadträumliche Lage, Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen). In der Zielprognose des Mobilitätskonzeptes wurden die Vorgaben zum Modal Split dergestalt eingearbeitet, dass die Verbesserungen in der Leistungsfähigkeit und Attraktivität der Verkehrsmittel des Umweltverbundes in die Verkehrsumlegung mit dem Ergebnis eines geringeren Anteils des motorisierten Individualverkehrs eingeflossen sind.

Hierzu ist ergänzend festzustellen, dass die Aussichten auf die Stärkung des Umweltverbundes bei Realisierung der großen städtebaulichen Maßnahmen voraussichtlich größer sein werden als bei vielen kleinen Bauflächen. Exemplarisch kann hierzu das Baugebiet „Brubacher Hof“ herangezogen werden. Mit der Realisierung dieser Maßnahme werden die Aussichten auf eine Erhaltung der heutigen Angebotsqualität bzw. auch eine Verbesserung des Taktes der Stadtbuslinie 8 voraussichtlich erheblich steigen.

 

Fragenkomplex 9

Die Stadt Trier hat bei der Erschließung der Höhenstadtteile in der Vergangenheit den eklatanten Fehler begangen, dort erst die Bebauung voranzutreiben, ohne vorher die verkehrliche Infrastruktur zu schaffen. Daher stellen sich besonders bei den Flächen Zentenbüsch, Castenau II und Brubacher Hof folgende Überlegungen:

Fragen:

Welche Maßnahmen ergreift grundsätzlich diesmal die Stadt, damit die ÖPNV-Anbindung gewährleistet ist, bevor Parkplätze, Garagen etc. gebaut sind?

a)     Wie soll die Anbindung der neuen Flächen an den ÖPNV gewährleistet werden?

b)     Wie soll der dort entstehende MIV gelenkt werden, damit die bestehenden Straßenkapazitäten ausreichen (Zentenbüsch - Ruwerer Straße und Brubacher Hof - Hans-Böckler-Allee sowie Castelnau II - Pellingerstr.)?

c)     Welche Maßnahmen werden zur Verkehrsberuhigung und zur Verringerung der zusätzlichen Luftbelastung in Ruwer und Heiligkreuz geplant?

d)     Wie sind die zusätzlichen Belastungen in Feyen und Trier-Süd – auch unter dem Aspekt einer Machbarkeit der Umweltspur Saarstraße - zu erwarten?

 

Der Antwort auf diesen Fragenkomplex möchte ich zunächst vorwegschicken, dass die Feststellung bezüglich eines eklatanten Fehlers hinsichtlich der Entwicklung der Höhenstadtteile relativiert werden muss.

Die Bereitstellung umfangreicher neuer Wohnungsbauangebote auf dem Tarforster Plateau hatte auch zum Ziel, die sogenannte Suburbanisierung in Form der Abwanderung junger Familien ins Umland der Stadt Trier zu vermeiden. Hintergrund dieser Zielsetzung ist insbesondere auch die Tatsache, dass mit der Verlagerung von Wohnstandorten ins Umland in der Regel ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen verbunden ist als mit stadtnahen Wohnungsangeboten. Kausal hierfür sind zwei Faktoren:

-        Mit der Abwanderung ins Umland vergrößern sich die Wegelängen zum Oberzentrum mit seinen umfangreichen Arbeitsplatz-, Bildungs- und Infrastrukturstandorten. Hiermit sind dementsprechend auch größere Umweltauswirkungen verbunden.

-        Familien mit Wohnstandorten im Umland nutzen in der Regel wesentlich häufiger Kraftfahrzeuge für den Weg zu Arbeitsplatz-, Bildungs- und Infrastrukturangeboten. Ursächlich hierfür ist insbesondere auch das im ländlichen Raum weniger attraktive Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Verwaltung geht unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge davon aus, dass mit der Bereitstellung der Baulandangebote auf dem Tarforster Plateau zwar eine Zunahme des Kfz-Verkehrs in Olewig und Kürenz verbunden war. Ein Verzicht auf die Baulandentwicklung wäre jedoch wegen der Gefahr der Suburbanisierung und des damit noch höheren Verkehrsaufkommens keine Alternative gewesen.

Vor diesem Hintergrund gehe ich auch davon aus, dass z. B. bei einem Verzicht auf die Entwicklungsmaßnahme „Brubacher Hof“ im Stadtgebiet viele bauwillige junge Familien mangels Alternativen in der Stadt Trier Ihren Wunsch nach dem Familieneigenheim im Umland realisieren werden, was im Ergebnis zu noch stärkeren Zuwächsen im motorisierten Individualverkehr führen würde. Diese Zusammenhänge haben bei der Erarbeitung des vorliegenden Flächennutzungsplanentwurfs eine tragende Rolle gespielt und sind in der Begründung sowie in den vorangegangenen Fachbeiträgen auch umfänglich dokumentiert.

Zu Frage a)

Analog zu den Zielen des Mobilitätskonzeptes formuliert das siedlungsstrukturelle Leitbild des Flächennutzungsplans die Bevorzugung von Standorten mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr als wesentliche Zielsetzung (siehe Kap. 4.2 der Begründung). Die Lage in Bezug auf die Erreichbarkeit von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs wurde daher im Rahmen der Standortbewertung potenzieller Bauflächen mit berücksichtigt (siehe Kap. 5.1.2 der Begründung).

Die Anbindung der neuen Bauflächen an den ÖPNV soll mit den bestehenden und konkret geplanten Linien des schienengebundenen Personennahverkehrs bzw. den bestehenden Stadtbuslinien erreicht werden. Im Falle der größeren Neubaugebiete ist dafür die Modifizierung einzelner Linien erforderlich. Dabei ist zu erwarten, dass durch die insgesamt von einer Linie erschlossene höhere Einwohnerzahl ggf. unmittelbar Taktverdichtungen möglich werden können, von welcher auch die bestehenden Gebiete profitieren. Darüber hinaus wird im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu überprüfen sein, ob weitere Angebotsverbesserungen  erforderlich und möglich sind.

Zu Frage b)

Für die Baufläche „Zentenbüsch“ sollen Leistungsfähigkeitsverbesserungen insbesondere durch die Neugestaltung des Knotens „Fischweg“ erreicht werden (Kreisverkehrsplatz mit Bypass). Für den Durchgangsverkehr in Bezug auf Kenn wird überdies angestrebt, durch verkehrslenkende Maßnahmen einen größeren Anteil des  MIV auf die Autobahn A 602 zu leiten.

Für den Bereich Brubacher Hof – Hans-Böckler-Allee sowie Castelnau II – Pellinger Straße wird in der Verkehrsuntersuchung des Büros R + T der Nachweis erbracht, dass unter der Maßgabe der Verbesserung bestimmter Netzelemente (z. B. Kreisverkehrsplatz Arnulfstraße mit Bypass) die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes gegeben ist.

Zu Frage c)

Die Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Konflikte in Bezug auf den Umweltschutz sind im Umweltbericht zum Flächennutzungsplanentwurf dokumentiert. Im Vordergrund stehen aktive und passive Schallschutzmaßnahmen. In Bezug auf die Luftbelastung sind in Ruwer und Heiligkreuz keine Grenzwertüberschreitungen vorhanden. Mit der Realisierung dieser Maßnahmen werden auch keine Grenzwertüberschreitungen verbunden sein.

Zu Frage d)

Im Bereich der Saarstraße ist keine Umweltspur geplant. Nach dem vom Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplan soll hier Tempo 30 ganztags eingeführt werden, um die Wohnbevölkerung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schallimmissionen zu entlasten.

Die Folgen dieser Maßnahme auch im Zusammenhang mit den Bauflächenausweisungen „Brubacher Hof“ und „Castelnau II“ sind in der Verkehrsuntersuchung des Büros R + T dokumentiert. Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplanentwurf werden die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Mehrbelastungen dargestellt. 

Fragenkomplex 10

Die Dynamik des Klimawandels unter Berücksichtigung eines Klimaschutzkonzepts wird im Entwurf nicht gewürdigt. Durch die zu erwartende höhere Verkehrsbelastung steigt die Luftverschmutzung (Stickstoffdioxid). Der hohe Anteil des Einfamilienhausbaus wird höhere Emissionen freisetzen.

Frage:

Ist eine Bebauung – Brubacher Hof und Stadion - unter diesem Aspekt (Erhalt von Kaltluftschneisen und Tallagenfreiflächen) vertretbar? 

Die Auswirkungen einer möglichen Bebauung auf die unterschiedlichen Schutzgüter werden für alle neu geplanten Siedlungsflächen im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan in Form von Gebietssteckbriefen ermittelt, beschrieben und bewertet (Anlage 6 zur Vorlage 008/2015). Darüber hinaus befasst sich Kapitel 3.6 des Umweltberichtes mit den Umweltauswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft. Grundlage für die Untersuchungen im Rahmen des Umweltberichts ist das Stadtklimagutachten für die Stadt Trier, welches durch ein externes Gutachterbüro (GEO-NET) in Kooperation mit der Universität Trier erarbeitet wurde. Das Stadtklimagutachten stellt im Rahmen der laufenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans einen wichtigen Baustein der Umweltvorsorge dar und liefert Informationen zur bioklimatischen und lufthygienischen Situation in der Stadt Trier. Es kann auf der Homepage der Stadt Trier eingesehen werden.

In Bezug auf die Flächen Brubacher Hof (MA-W-01) und Zeughausstraße (NO-W-01) sind den Gebietssteckbriefen im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan folgende Ausführungen bzgl. der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft zu entnehmen:

MA-W-01 „Brubacher Hof“

lt. GEO-NET (2014)(Prognose 2025 Plan-Fall):

-        Nahezu gesamtes Areal der geplanten neuen Wohnbaufläche = klimatisch sehr günstige Siedlungsfläche mit guter Durchlüftung und überwiegend geringer bis keiner bioklimatischen Belastung; lediglich Teilfläche im Zentrum = klimatisch günstige Siedlungsfläche;

-        nördlich benachbartes Tiergartenbachtal = Kaltluftleitbahn mit hoher Bedeutung

Klimaökologische Bewertung (GEO-NET 11/2014):

Insgesamt mittlere stadtklimatische Auswirkung Bioklima sehr günstig Kleinräumige Beeinflussung der bioklimatischen Einstufung weniger einzelner benachbarter Siedlungsflächen Verlust von Kaltluftliefergebieten mit geringer Auswirkung nicht angrenzend an lufthygienisch beeinflusste Siedlungsflächen Beeinträchtigung von Kaltluftleitbahnen: nicht relevant

„Die Planfläche Brubacher Hof ist gegenüber dem bisherigen F-Plan-Szenario deutlich verkleinert worden. Mit nun 34 ha, wovon 3 ha als durchgrünter Freiraum vorgesehen sind, nimmt sie etwa 7 ha weniger Fläche ein. Damit geht die Rücknahme von Baufläche im Holtz­bachtal einher, so dass der Abstand zum Stadtteil Mariahof nun bis zu 250 m beträgt. Im neuen P-Plan-Szenario entfallen außerdem die westlich vorgesehenen Potenzialflächen FE-W-03 bzw. HE-W-01.

Die bioklimatische Situation im geplanten Baufeld ist aufgrund der Randlage im Stadtgebiet und der guten Durchlüftung als überwiegend sehr günstig und für die weiteren Flächen als günstig einzustufen. Diese Bedingungen treffen auch für das Bestandsgebiet von Mariahof zu. Auswirkungen der neuen Baufläche auf das benachbarte Bestandsgebiet bestehen in kleinräumigem und dort nur in geringem Umfang. Mariahof zählt auch weiterhin zu den klimatisch besten Wohnlagen der Höhenstadtteile von Trier (eine Klimagunst weit über der von Wohnstandorten in der Talstadt). Auswirkungen des Brubacher Hofs Richtung Talstadt verlieren sich etwa ab dem Ausgang des Tiergartentals durch weitere Ausgleichsströmungen. Lufthygienisch (Kfz-Verkehr) werden im Umfeld keine Belastungssituationen während windschwacher sommerlicher Wetterlagen ausgelöst.“(GEO-NET 11 /2014)

NO-W-01 „Zeughausstraße“

lt. GEO-NET (09/2009) (Analyse 2005):

-        Kaltluftleitbahn mit hoher Bedeutung (von Norden nach Süden gerichtet)

-        Grün- und Freiflächen hoher stadtklimatischer Bedeutung: Kaltluftentstehungsgebiete mit Zuordnung zu belasteten Siedlungsräumen; hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung

-        Südlich bis südwestlich angrenzend: Wirkungsbereich der autochthonen Strömungssysteme innerhalb der Bebauung / gute Durchlüftung / überwiegend geringe bis keine bioklimatische Belastung

-        potenzielle verkehrsbedingte Luftbelastung der Siedlungsräume entlang der angrenzenden Straßen (Zurmaiener Str., Zeughausstraße, Max-Brandt-Straße)

Klimaökologische Bewertung (GEO-NET 09/2009):

-        mittlere - hohe stadtklimatische Auswirkung

-        Bioklima weniger günstig

-        Keine bioklimatische Beeinflussung benachbarter Siedlungsflächen

-        geringer Einfluss auf Kaltluftliefergebiete

-        angrenzend an lufthygienisch belastete Siedlungsflächen

-        Beeinträchtigung von Kaltluftleitbahnen: nicht relevant

-        „Insgesamt ein mittleres Konfliktpotenzial, die Baufläche selber weist nach Umsetzung der Planungen teilweise weniger günstige Verhältnisse auf.“

Für den Standort „Zeughausstraße“ beinhaltet der Umweltbericht folgende Empfehlungen zu Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen: Vorh. Baumgürtel aus Rosskastanien möglichst erhalten / integrieren; Hochwasserangepasstes Bauen; Hohen Grün- und Freiflächenanteil sicherstellen; Luftaustausch durch Gebäudestellung gewährleisten; Niedrige Gebäudehöhen im B-Plan festsetzen. Die bioklimatischen Auswirkungen können beispielsweise durch Maßnahmen der Dachbegrünung minimiert werden.

 

Zusammenfassend ist zu diesem Fragenkomplex festzustellen, dass die hier problematisierten Bauflächenvorschläge keine erheblichen nachteiligen bioklimatischen Auswirkungen haben werden. Unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Fragenkomplex 9 ist überdies davon auszugehen, dass die Auswirkungen auf das globale Klima in Form einer erhöhten CO2-Produktion voraussichtlich geringer sein werden als bei dem Verzicht auf die Bauflächenausweisung mit der Folge einer verstärkten Stadt-Umland-Wanderung, längeren Fahrstrecken und einem ungünstigeren Modal Split.

Fragenkomplex 11

Es wird 2025 von einer Einwohnerzahl von 110.000 ausgegangen.

Frage:

Wie viele Einwohner hat Trier derzeit? (neueste verfügbare Zahl)

 

Die Einwohnerzahl der Stadt Trier lag zum 31.12.2014 laut Auswertung des Melderegisters durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik bei 108.041. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Einwohnerzahl um 1.361 Personen erhöht (106.680 Einwohner zum 31.12.2013). Das Wachstum ist dabei fast ausschließlich auf den Zuzug von Flüchtlingen und Ayslbegehrenden zurückzuführen. So hat sich die Anzahl der in Trier gemeldeten Flüchtlinge und Asylbegehrende nach Ermittlungen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik um 1.246 Personen erhöht (von 651 zum 31.12.2013 auf 1.897 zum 31.12.2014). Die Flüchtlinge sind in den Sammelunterkünften in der Dasbachstraße und General von Seidel Kaserne in Euren untergebracht.

Hieraus wird deutlich, dass die Ziele der Flächennutzungsplanung zur Steigerung der Einwohnerzahl der Stadt Trier bisher keineswegs erreicht werden konnten. Die Steigerungen in der Einwohnerzahl sind nahezu ausschließlich auf steigende Flüchtlingszahlen zurückzuführen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass wegen der Wohnraum- und Baulandknappheit in der Stadt Trier weiterhin Interessenten ins Umland der Stadt Trier verdrängt werden.

Die dargestellte Entwicklung mit steigenden Flüchtlingszahlen bei gleichzeitig ohnehin angespanntem Wohnungs- und Baulandmarkt verdeutlich die Dringlichkeit, mit einem auf die Zukunft gerichteten Flächennutzungsplan auf die Engpässe zu reagieren. So werden nach verschiedenen Veröffentlichungen (u. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) für die Stadt Trier auch auf längere Sicht jährlich ca. 350 bis 500 Flüchtlinge erwartet. Diese neue Entwicklung ist bei den Grundannahmen zum Flächennutzungsplan zur Bevölkerungsentwicklung und zum Wohnungsbedarf noch gar nicht berücksichtigt und stellt für die Stadt Trier und auch die Flächennutzungsplanung eine zusätzliche Herausforderung auch in Verantwortung für wohnungs- und baulandsuchende Bevölkerung dar.

Den übrigen Fraktionen des Stadtrats sowie der Vertreterin der Piratenpartei habe ich eine Durchschrift vermittelt.

Mit freundlichen Grüßen  

 

Simone Kaes-Torchiani

  

 

 

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