Artgerecht: Unser Tierschutz vor Ort

Die Rahmenbedingungen des Tierschutzes werden zwar von der Bundes- und Landesgesetzgebung bestimmt; es können aber auch auf kommunaler Ebene Schritte unternommen werden, um Tieren ein Leben in artgerechter Haltung zu ermöglichen. Wir wollen hier einige Beispiele nennen, die auch in Trier umgesetzt werden können.

Besonders in der Ferienzeit werden immer wieder ausgesetzte Haustiere aufgefunden. Dies stellt die Tierheime vor große Probleme. Sie müssen gestärkt und so ausgestattet werden, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe voll und ganz nachkommen können. Hierzu ist es unumgänglich, die Finanzierung zwischen der Stadt und den umliegenden Kreisen langfristig auskömmlich zu sichern. Das betrifft nicht nur die laufenden Kosten des Betriebs, sondern auch die Instandhaltung der Anlagen.

In Deutschland gibt es vielerorts zu große Katzenpopulationen; es kommt verbreitet zu Katzenelend, Hunger und Krankheiten. Oft jagen die Tiere  auch Vögel, die vom Aussterben bedroht sind. Um die unkontrollierte Vermehrung der Katzen zu verhindern, sind wir für eine Kastrationspflicht bei frei laufenden Katzen. Zwar gibt es noch keine bundesgesetzliche Regelung für diese Problematik, aber die Stadt Trier kann hier mit einer entsprechenden Gefahrenabwehrverordnung voran gehen. Vereine, die sich dieser Aufgabe widmen, sollen unterstützt werden.

Das Chippen oder Tätowieren von Freigängerkatzen sollte mit der Kastration einhergehen.

Die Rassenliste bei verhaltensauffälligen Hunden ist kein sinnvolles Instrument zur Problemlösung, zumal das eigentliche Problem nicht beim Tier, sondern ursächlich beim Menschen verankert ist. Ein Lösungsansatz kann die Verpflichtung  zum Besuch einer Hundeschule sein. Hierdurch würde langfristig die Anzahl von verhaltensauffälligen Hunden abnehmen.

Die Veterinärämter werden dringend gebraucht, um bei Anzeigen wegen schlechter Haltung eingreifen zu können. Wichtig wäre eine Ausweitung ihrer Kompetenzen. Anordnungen werden häufig nicht befolgt, eine „relevante“ Ahndung (mehr als Bußgelder) ist aber derzeit nicht möglich.

Wildtier- oder Exotendressur: Leider wurden bislang weder in den Kommunen noch auf Bundesebene übergreifende Lösungen für die Wildtier- oder Exotendressur in Zirkussen gefunden. Deshalb sollte die Kommune im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen. Konkret bedeutet das, dass die Pachtverträge mit den Zirkussen so gestaltet werden sollten, dass Wildtiere nicht in Trier auftreten und auch nicht dorthin gefahren werden können. So könnte z. B. der Pachtvertrag für das Messegelände angepasst werden. Zu dem vom Zirkusverband vorgebrachten Argument, dass Zuschauer unbedingt Tiere sehen wollen, ist anzumerken, dass einem Zirkusbesucher nicht alles geboten werden muss, was er sehen will. Hier sehen wir im Tierschutz gegenüber dem Zuschauerwunsch ein höherwertiges Gut.

Unangekündigte Kontrollen des Veterinäramtes und der Tierschutzinspektoren halten wir für zwingend notwendig, unabhängig davon, ob die Zirkusse Wildtiere mitführen oder nicht. Die Überprüfung der Haltungsbedingungen ist für jedwede Tierart opportun.

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