05.04.16 –
Datenschutz bezieht sich laut Definition auf personenbezogene Daten und betrifft den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Danach kann jeder Bürger grundsätzlich selbst darüber entscheiden, wem er welche persönlichen Informationen bekannt gibt. Dieses Grundrecht wird im Grundgesetz allerdings nicht explizit erwähnt. In der Landesverfassung ist es allerdings im Artikel 4a berücksichtigt.
Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit. Personenbezogene Daten sind jedoch nach Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.
Datenschutz ist ein aktuelles Thema, nicht nur die Rasterfahndung in den 1970er-Jahren zur Bekämpfung der RAF, auch die aktuelle Vorratsdatenspeicherung ist umstritten. Frankreich und Belgien haben diese bereits seit Jahren, terroristische Anschläge konnten dadurch nicht unterbunden werden. Und doch wird nach jedem Terrorakt der Ruf nach mehr Sicherheit durch Aufgabe des Datenschutzes laut.
Innenminister Thomas de Maizière meint, Datenschutz sei schön, aber in Krisenzeiten habe Sicherheit Vorrang.
Ist dieses Denken noch zeitgemäß oder schaffen wir damit nach und nach unsere Grundrechte ab?
Von Chris Becker
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