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09.04.20 –
Noch im März hatten wir als Grüne Jugend Trier-Saarburg zusammen mit dem Stadtverband der Grünen in Trier einen Vortrag zum Thema „Islamische Dachverbände in Deutschland“ mit dem Blogger Schmalle organisiert, in dem sich kritisch mit den Strukturen dieser Organisationen und deren poliitischen Verflechtungen und Zielsetzungen auseinandergesetzt wurde. Explizit DITIB, aber auch der so genannte Zentralrat der Muslime waren Teil der Thematik. Diese Verbände vertreten einen ultrakonservativen und teils reaktionären Islam, der durch Kooperationen mit dem Staat versucht, seine Agenda durchzusetzen, die in Geschlechtertrennung, Ungleichbehandlung von Frau und Mann, dem systematischen Ausschluss von LGBTIQ-Personen und – im Falle von DITIB – türkischem Ultranationalismus besteht.
Dies sind alles Positionen, die wir als Grüne Jugend entschieden bekämpfen und von denen wir dachten, dass dies auch Konsens unter den drei Regierungsparteien sei. Nach der Unterzeichnung der Zielvereinigung mit den islamischen Dachverbänden Schura, Ahmadiyya und DITIB durch den sozialdemokratischen Kultusminister Konrad Wolf müssen wir dies nun in Zweifel ziehen. Wir sehen bei den genannten Verbänden folgende Probleme:
Bereits die rot-grüne Regierung in NRW machte den Fehler, mit DITIB, Islamrat und Zentralrat der Muslime zusammenzuarbeiten und diesen Einfluss auf den islamischen Religionsunterricht zu gewähren. Das führte laut dem Verband der Islamlehrer (VdI) zu „Gesinnungstests“ und unzulässiger Einmischung in die private Lebensweise der Lehrer*innen.
In einem Gutachten für den nordrhein-westfälischen Landtag aus dem Jahr 2019 schrieb ebenfalls der Grünen-Politiker und Lehrbeauftragte an der Uni Bochum, Volker Beck über DITIB:
„Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. wurde 1984 in Köln gegründet. Sie ist der größte Dachverband von Moscheevereinen in Deutschland. Der Verband gilt als Ableger des türkischen Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet İşleri Başkanlığı DIB). Die Religionsbehörde ist der türkischen Regierung unterstellt. Die satzungs-, vermögens- und arbeitsrechtliche Struktur des Verbandes und seiner Willensbildungsprozesse sind auf eine zentrale Steuerung direkt durch Ankara oder/und über Ankaras Auftragsverwaltung, der DITIB-Zentrale in Köln, ausgerichtet.
• Satzungsrechtlich ist abgesichert, dass in der DITIB keine Sach- oder Personalentscheidung gegen die Diyanet oder ihre Kölner Zentrale getroffen werden kann.
• Die Imame in der DITIB sind Angestellte des türkischen Staates, die Dienstaufsicht über sie führt nicht die DITIB, sondern führen die Religionsattachés am jeweils zuständigen Konsulat der Türkischen Republik. Daneben gibt es weitere türkische Staatsbeamte im Apparat der Organisation.
• Die Moscheegebäude gehören überwiegend nicht den lokalen Moscheevereinen, sondern der Zentrale in Köln. In den Leitungsgremien des Bundesverbandes haben türkische Religionsbeamte das Sagen. Mit Ahmed Kilek gehört dem Bundesvorstand ein mutmaßlich Hauptverantwortlicher der DITIB-Spionageaffäre an. An den Abhängigkeiten würde sich durch satzungsrechliche Änderungen daher nichts Grundsätzliches bei den inneren Verhältnissen der DITIB ändern. Dennoch erteilt die DITIB Hessen als Religionsgemeinschaft islamischen Religionsunterricht nach Artikel 7 III GG. Inzwischen hat auch die hessische Landesregierung deutliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Anerkennung und der grundsätzlichen Eignung von DITIB Hessen als Kooperationspartner.“
Im Gutachten für das rheinland-pfälzische Kultusministerium kommt der Prof. Blochinger hingegen zu folgendem verwunderlichen Urteil:
„Gegenstand des Gesprächs waren v.a. die Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen und die Frage, wie DITIB Rheinland-Pfalz sich dazu positioniert. Beide Vorstände betonten, dass sich an ihrer Haltung zu generellen Fragen der Politik in Deutschland und in der Türkei nichts geändert habe: Der Verband würde sich aus politischen Fragen konsequent heraushalten, soweit nicht spezifische Interessen der Musliminnen und Muslime in Rheinland-Pfalz betroffen seien. Die Gemeindeglieder würden aufgerufen, sich politisch aktiv am Leben in Deutschland zu beteiligen, z.B. indem sie an Wahlen teilnehmen; es würde ihnen aber nicht empfohlen, welche Partei sie wählen sollen. Entsprechend würde auch mit politischen Entwicklungen in der Türkei verfahren (soweit die Gemeindeglieder türkische Staatsbürger sind).“
Bereits nach kurzer stichprobenartiger Recherche auf der Facebook-Seite von Ditib-Gruppen in Mainz kann dies bezweifelt werden. So veranstaltete beispielsweise die DITIB-Jugendgruppe Mainz am 15.02.2019 eine Veranstaltung mit dem Thema türkische Sprache und Geschichte. Referent war Prof. Dr. Turgut Göğebakan, Bildungsattaché der Türkei.
Auch beim Fastenbrechen dieser Gruppe waren (neben dem Mainzer Oberbürgermeister), sowohl der oben genannte türkische Bildungsattaché, als auch der türkische Konsul, Vizekonsul und auch der Attaché für religiöse Angelegenheiten anwesend. Die Nähe und Abhängigkeit zum türkischen Staat ist also klar erkennbar.
Am 03. Mai 2019 lud selbige Gruppe Mehmet Alparslan Celebi ein. Dieser ist Sohn des Grauen Wolfs Musa Serdar Celebis, der jahrelang Spitzenfunktionär der rechtsextremen MHP war und in den 1980er Jahren deren Vorfeldorganisation Türk Federasyon in Deutschland gründete. Er soll enge Verbindungen zum türkischen Geheimdienst und zur türkischen Mafia unterhalten und wurde persönlich vom Gründer der faschistischen Grauen Wölfe, Alparslan Türkes, zum Vorsitzenden der der Türk Federasyon ernannt, die die Aktivitäten der Grauen Wölfe in der BRD stärken sollte (vgl. Aslan, Fikret/Bozay, Kemal: Graue Wölfe heulen wieder, S. 242).
Celebi Junior ist Mitglied der Türk-Federasyon-Abspaltung ATIB und war zeitweise sogar im Vorstand des Zentralrats der Muslime. Nach dem illegalen Einmarsch der türkischen Armee in Syrien postete er dies auf Facebook:
Außerdem twitterte er mit Bezug auf die türkische Armee in Nordsyrien: „Möge Allah Sie segnen und Sie mit einer unsichtbaren Armee unterstützen“. Auch die DITIB-Gemeinde in Kirn beteiligte sich 2019 (wie übrigens alle anderen DITIB-Gemeinden in Deutschland) an der Lobpreisung der türkischen Armee, die soeben in einen illegalen Angriffskrieg gezogen war (siehe vorigen Link).
Bezüglich der Ahmadiyya-Gemeinde möchten wir zwei Wissenschaftler*innen aus einem Beitrag des Deutschlandfunks zitieren:
„Hiltrud Schröter: „Die Ahmadiyya ist eine millenarische Kalifat-Bewegung mit der Ideologie vom Endsieg und mit Großmachtfantasien. Zum Beispiel sagte der jetzt regierende fünfte Kalif: Alle göttlichen Anweisungen von Adam bis Jesus sind im Koran enthalten. Der Sieg wird uns geschenkt werden. Die Ahmadiyya wird die Oberhand auf der ganzen Welt erzielen. Das wurde dann noch erläutert. Die Oberhand werde auf der ganzen Welt in 300 Jahren erlangt sein. Die Ahmadiyya ist weltweit bereits aufzufinden in sämtlichen Erdteilen und zwar ist sie nach neuesten Angaben bereits in 190 Ländern und hat insgesamt 14.000 Moscheen bereits erbaut. Das alles in den gut 100 Jahren.“
Auch Johannes Kandel von der Friedrich-Ebert-Stiftung sieht alarmierende Tendenzen bei den Ahmadis.
Johannes Kandel: „Einmal ist da das ungeklärte Verhältnis von Religion und Politik, basierend auf ihrer Vorstellung eines weltweiten Kalifats. Auch wenn sie immer wieder bestreiten, dass es da enge Verbindungen gibt und behaupten, dass ihr Kalif nur ein religiöser Führer ist, ist das in ihrem Schrift nicht sehr eindeutig formuliert. Der zweite Punkt ist die deutlich betonte Geschlechterungerichtigkeit, die bei ihnen Gleichwertigkeit heißt – insofern unterscheiden sie sich nicht von orthodoxen und fundamentalistischen Positionen im Islam.“
[…]
Johannes Kandel: „Dann wird sehr deutlich, dass sein Menschenrechtsverständnis und eben auch das der Ahmadiyya mit einem allgemeinen Menschenrechtsverständnis, wie es etwa in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 formuliert ist, wenig kompatibel ist. Das bezieht sich sehr deutlich auch auf die Frage des Verhältnisses von Mann und Frau. Und es bezieht sich auch auf die Frage der Religionsfreiheit. Obwohl man bei den Ahmadis sagen muss, dass sie bei Apostasie, jedenfalls in Konsequenzen auf den Apostaten, eine etwas tolerantere Position vertreten als der sunnitische Islam.“
[…]
Johannes Kandel: „Es ist sicher ein Informationsdefizit. Aber es ist auch die große Sehnsucht bei diesen Politikern, endlich einmal Muslime zu finden, die auch eigentlich völlig angepasst sind und keine Probleme machen. Das sind ja keine Islamisten, von denen werden keine radikalen Töne laut. Insofern sind sie für diese Politiker schon Vorzeigemuslime. Wenn man etwas tiefer gräbt, dann muss man eben doch feststellen, dass es diese Demokratiedefizite gibt. Politiker wären gut beraten, Muslime auch darauf anzusprechen.“
In Hamburg ist mit dem Islamischen Zentrum Hamburg bereits ein Mitgliedsverband der Schura im Verfassungsschutzbericht des Landes aufgetaucht. Dessen Werteordnung sei mit der freihetlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar, urteilte die Behörde. Da wundert es auch nicht, dass dieses dem iranischen Regime nahe steht und seine Vertreter beim jährlichen antisemitischen Al-Quds-Marsch in Berlin mitlaufen.
Allgemein ziehen wir den Status der Islamverbände als Religionsgemeinschaften in Zweifel:
Zu dieser Frage befindet Volker Beck:
„Um einen anders gelagerten Grenzfall handelt es sich bei den islamischen Verbänden. „Die [muslimische] Vereins- und Verbändelandschaft ist strukturell … weniger von religiösen Identitäten geprägt, sondern vielmehr von politischen, sprachlichen und ethnischen Differenzen aus den Herkunftsländern oftmals der Eltern oder Großeltern der heutigen Muslime in Deutschland.“ Allein die Zusammensetzung nach ethnischen oder sprachlichen Kriterien schließt den Charakter einer Religionsgemeinschaft nicht aus, sie kann allerdings Hinweis darauf sein, dass religionsfremde Elemente prägend sind, die auf eine Fremdbestimmung der Gemeinschaft schließen lassen oder dass Religiöses nur ein Aspekt der Organisation unter mehreren ist: Ein Teil dieser Verbände oder ihrer Mitgliedsvereine tritt in Deutschland oder anderen europäischen Staaten als Moscheevereine in Erscheinung, in den Herkunftsländern der Gläubigen als Parteien oder politische Bewegungen oder sie sind Agenturen eines ausländischen Staates. Sie haben eher die Charakteristika religiöser Vereine. „Im Unterschied zu Kirchen und Religionsgemeinschaften mit ihrem religiösen Auftrag haben [religiöse Vereine] nur eine begrenzte Zielsetzung, sie erfüllen nicht alle durch das religiöse Bekenntnis gestellten Aufgaben, sondern verfolgen nur begrenzte Zwecke im religiösen oder sozialen Bereich.“, so Campenhausen. Man möchte ergänzen: oder die religiösen Zwecke sind nicht-religiösen, hier politischen, Zielsetzungen untergeordnet – gewissermaßen: religiöse Vereine neuen Typs. Religionsgemeinschaften sind diese islamischen Verbände meines Erachtens daher überwiegend nicht. Bei ihnen dominiert die Politik und nicht die Religion. Sie sind ein Ergebnis der Migrationsgeschichte und gehen auf die Anfänge der muslimischen Gastarbeiterseelsorge und der ersten Ansätze der Migrantenselbstorganisation zurück.“
Zudem wird nur ein kleiner Bruchteil der Muslim*innen durch die Verbände repräsentiert, da über 66,9 % von ihnen in keinem dieser Verbände organisiert sind.
Wir fordern daher einen sofortigen Abbruch der Verhandlungen des Landes mit den Islamverbänden!
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