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19.07.16 –
Die Verwaltung hat systematisch gegen den Stadtratsbeschluss gearbeitet! Die Trierer GRÜNEN werfen der Stadtverwaltung vor, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge systematisch und mit falschen Argumenten verhindern zu wollen.
Anstatt den Beschluss des Stadtrats umzusetzen, hat sie an dessen Aufhebung gearbeitet. Dies belegt ein Gutachten, dass die grüne Stadtratsfraktion Oberbürgermeister Leibe, Sozialdezernentin Birk und den Fraktionen von CDU, SPD, FWG, FDP, LINKEN und dem Ratsmitglied der PIRATEN vorgelegt hat. Es wurde von Vorstandssprecher und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht (Bündnis 90/ Die GRÜNEN Rheinland-Pfalz), Wolf Buchmann verfasst, der über langjährige Erfahrung in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung verfügt. Dort war der Jurist auch als Personalreferent des Landesamts für Steuern tätig. Seine Beurteilung der Stellungnahme der Verwaltung zur eGK vom 13.06.2016 und der Stadtratsvorlage 283/ 2016 fällt eindeutig aus:
„Die erheblichen Mängel bei der Analyse und Bewertung der Folgen einer Einführung der eGK durch die Stadt Trier lassen den Schluss zu, dass die Verwaltung von vorne herein nicht bereit war, die Gesundheitskarte tatsächlich einzuführen. Anstatt den Versuch zu unternehmen, möglicherweise tatsächlich bestehende Probleme zu lösen, hat sie einseitig Argumente gegen die eGK zusammen getragen, ohne die positiven Effekte – insbesondere auch im Hinblick darauf, dass das Verfahren nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für Flüchtlinge und Ärzte deutlich einfacher wird – zu berücksichtigen.“
Thorsten Kretzer, sozialpolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion, erklärt zu dem Gutachten:
„Wir haben die Argumente der Verwaltung immer kritisch gesehen. Das Ausmaß ihrer Fehler erstaunt uns dann aber doch. Wolf Buchmann errechnet auf Basis der von der Stadt vorgelegten Zahlen ein Einsparvolumen von etwa 8,6 Prozent. Die Verwaltung hat die Aufgaben, die der Krankenkasse übertragen und von der Stadt nicht mehr erledigt werden müssen, bei ihrer Berechnung vollständig unterschlagen. Stattdessen argumentiert die Verwaltung, sie müsse die Abrechnungen der Krankenkasse (ein zweites Mal) prüfen. Diese Annahme ist abwegig: Wenn die Krankenkasse einen Fall abschließend geprüft hat, muss die Verwaltung nicht noch einmal prüfen, ob die von ihr beauftragten Prüfer richtig geprüft haben. Natürlich explodieren die Kosten, wenn man ein und denselben Vorgang ohne Grund doppelt prüft. Bereinigt man die Zahlen der Stadt entsprechend, so ergibt sich trotz der hoch erscheinenden achtprozentigen Erstattung von Verwaltungskosten an die Krankenkasse insgesamt ein Einsparvolumen von etwa 8,6 Prozent.
Auch die übrigen Annahmen der Verwaltung sind meistens falsch. Beispielsweise verfügt die Ausländerbehörde bereits über Lichtbilder, die sie dem Sozialamt elektronisch zur Verfügung stellen kann. Auch die Kosten der Ausstellung der Gesundheitskarte von einmalig 10,- Euro werden finanziell durch den Wegfall des Versands der Quartalsscheine mehr als wettgemacht. Tatsächlich findet sich in den Aussagen der Verwaltung kein Argument, das nicht falsch, irreführend oder schlecht recherchiert ist. Angelika Birk hat sich immer für die Gesundheitskarte stark gemacht, aber leider die Argumente ihrer Verwaltung viel zu wenig hinterfragt und überprüft.“
Kontakt: Wolf Buchmann +49 (0)177/ 3422478 Thorsten Kretzer +49 (0)160/ 1512171
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