09.11.15 –
Am 9. November 1938 zogen Nationalsozialisten mit Fackeln durch die Straßen und steckten Synagogen in Brand. Am 9. November 2015 ziehen wieder Nationalsozialisten mit Fackeln durch die Straßen und marschieren damit vor einer Flüchtlingsunterkunft auf. Es ist schlimm genug, dass Verwaltung und Gerichte rassistische und menschenverachtende Aufmärsche an bestimmten Jahrestagen zulassen. Dass Nationalsozialisten direkt vor Flüchtlingsunterkünften gegen Asylsuchende demonstrieren dürfen, insbesondere an so einem symbolträchtigen Tag wie dem 9. November, ist unerträglich und nicht hinnehmbar. In Zeiten, in denen immer häufiger Flüchtlingsunterkünfte brennen, ist das Signal eindeutig: Die NPD will Flüchtlinge genauso auslöschen wie ihre geistigen Vorfahren Juden vernichtet haben.
Abgesehen von der widerwärtigen Symbolik erfahren Flüchtlinge durch solche Aufmärsche vor ihren Unterkünften enormen psychischen Druck in ihrem privaten Wohnumfeld. Sie, die gerade erst vor Krieg und Terror geflohen sind, werden erneut verängstigt und traumatisiert. Mit dem Recht auf Ruhe und Sicherheit lassen sich Verbote von Aufmärschen vor privaten Wohnungen begründen. Mit dieser Begründung haben Gerichte schon Kundgebungen vor Privathäusern von Politikern verboten. Das Versammlungsrecht stößt dann an seine Grenzen, wenn Demonstrationen Persönlichkeitsrechte wehrloser Menschen einschränken. Verwaltung und Gerichte haben also durchaus Möglichkeiten, Nazi-Aufmärsche vor Flüchtlingsunterkünften zu verbieten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten – zum Schutz vor Flüchtlingen, wider das Vergessen!
Die Grünen in Trier unterstützen den Aufruf vom Bündnis Buntes Trier zu einer Gegenkundgebung am Montag, den 9. November und laden alle Bürgerinnen und Bürger ein daran teilzunehmen, um ein deutliches Zeichen gegen Fremdenhass und für ein weltoffenes Trier zu setzen.
Antje Eichler & Wolf Buchmann
Vorstandssprecher/in Grüne Trier
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