01.09.11 –
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 01.09.2011 geändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat begrüßt die Absicht der Verwaltung, zukünftig einen „GenderCheck“ im Rahmen der Bauleitplanung gesondert in der Begründung zu formulieren.
Der Stadtrat beschließt, „Gender Mainstreaming“ zukünftig auch in Wettbewerbsverfahren als festen Bestandteil aufzunehmen.
Der Stadtrat bittet um Erläuterung der vom Stadtplanungsamt erarbeiteten „Kriterienliste“ im Gleichstellungsausschuss (Steuerungsausschuss) sowie in den Fachausschüssen.
Begründung:
Mit der BauGB Novelle von 2004 wurde vom Gesetzgeber erstmals ausdrücklich der Wille zur Umsetzung genderorientierten Planens festgelegt.
So heißt es jetzt in § 1 Abs. 6 BauGB unter der durch die Novellierung 2004 erweiterten Nr. 3: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:… unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer…“.
Zur dauerhaften Implementierung in der Bauleitplanung ist die Aufnahme von geschlechterspezifischen Aspekten in allen Verfahren und von allen Planungsbeteiligten erforderlich. Geschlechtergerechtigkeit wurde auch bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms von Rheinland-Pfalz (LEP IV) durch einen „Gender-Check“ besonders beachtet. Die Stadt Trier hat in Ihrer Stellungnahme zum LEP IV- Entwurf in 2007 die Forderung nach verbindlicher Ausgestaltung von Gender Mainstreaming auf allen Planungsebenen eingebracht.
Im nächsten Schritt geht es nun darum, das Thema Geschlechtergerechtigkeit auf der Ebene
der Stadtplanung stärker und transparent zu verankern.
Kategorie
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