Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Antrag „Fanprojekt retten!“: sozialpädagogische Fanbetreung des Exzellenzhauses erhalten

Der Stadtrat stimmte dem gemeinsamen Antrag unserer Fraktion, der CDU- und der Links-Fraktion zu. Antragstext: Der Stadtrat möge beschließen: 1.       Die Stadtverwaltung wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass das Fanprojekt in seiner originären Ausrichtung und Größe erhalten wird. Hierfür sollen ab Januar 2021 nicht verwendete Haushaltsgelder aus dem Bereich „Exhaus/Jugendkulturprogramm“ zur Aufrechterhaltung des Fanprojekts i.H.v. maximal 10.000,- EUR pro Monat umgewidmet und eingesetzt werden. Diese unterstützende Maßnahme soll ab Januar bis maximal Ende Juni 2021 aufrechterhalten werden.

08.12.20 –

Der Stadtrat stimmte dem gemeinsamen Antrag unserer Fraktion, der CDU- und der Links-Fraktion zu.

Antragstext:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

für die Sitzung des Trierer Stadtrates am 08.12.2020 bitten wir Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:

Der Stadtrat möge beschließen:

1.       Die Stadtverwaltung wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass das Fanprojekt in seiner originären Ausrichtung und Größe erhalten wird. Hierfür sollen ab Januar 2021 nicht verwendete Haushaltsgelder aus dem Bereich „Exhaus/Jugendkulturprogramm“ zur Aufrechterhaltung des Fanprojekts i.H.v. maximal 10.000,- EUR pro Monat umgewidmet und eingesetzt werden. Diese unterstützende Maßnahme soll ab Januar bis maximal Ende Juni 2021 aufrechterhalten werden.

 

2.       Ausdrücklich soll die Einzelfinanzierung des Fanprojekts durch die Stadt schnellstmöglich beendet und die bisherige Förderstruktur durch die ursprünglichen Fördergeber - Stadt, Land und DFB - im bisherigen finanziellen Rahmen dauerhaft wiederhergestellt werden. Sobald diese gesichert ist, soll die Fördermaßnahme der Stadt auch hinsichtlich der Förderhöhe wieder mit 20.000 EUR pro Jahr (für das Jahr 2021 entsprechend anteilig) an den ursprünglichen Rahmen angeglichen werden.

 

3.       Aufgrund der bisherigen Verhandlungen und Gespräche zur Aufrechterhaltung des Fanprojekts mit den bisherigen Fördergebern -  und damit insbesondere den Forderungen des DFB Rechnung tragend - soll das Fanprojekt entgegen des Stadtratsbeschlusses (Vorlage 555/2020) als Einzelmaßnahme schnellstmöglich in eine neue Trägerschaft, sofern realisierbar ab Januar 2021, überführt werden. Hierbei soll eine Schädlichkeit für die zukünftige Förderung ausgeschlossen werden.

Begründung:

Das Fanprojekt Trier, dessen Präventionsarbeit gegen Gewalt, Rassismus und Extremismus nicht nur aus der Fanszene, sondern auch durch die zuständigen Stellen der Polizei hohe Anerkennung findet, steht durch die Insolvenz des bisherigen Trägers „Exhaus e.V.“ vor dem Aus. Vorgespräche mit den bisherigen Fördergebern (Land Rheinland-Pfalz und Deutscher Fußball Bund) haben gezeigt, dass eine grundsätzliche Bereitschaft zur Fortführung der bisherigen Förderung und Aufrechterhaltung des Angebots in seiner bisherigen Form besteht. Allerdings bedarf es hierzu eines neuen Trägers. Um die Arbeit und die Akzeptanz des Fanprojektes in der Fanszene nicht durch eine längere Unterbrechung zu gefährden, ist eine alleinige Zwischenfinanzierung durch die Stadt Trier notwendig. Diese kann durch Corona-bedingt nicht verausgabte Haushaltsmittel des Exhauses erfolgen, ohne andere Projekte zu gefährden. Ein Übergangsträger soll möglichst zeitnah gefunden werden; unabhängig davon ist eine langfristige Trägerstruktur zu schaffen.

 

Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung in der digitalen Sitzung:

Um einen möglichst kurzfristigen Übergang, eventuell sogar zum Januar 2021, zu ermöglichen, ist eine Entscheidung des Stadtrates in der Sitzung vom 08.12.2020 unaufschiebbar.

Mit freundlichen Grüßen

 

Gez.                                                                             Gez.

Udo Köhler                                                                Dr. Anja Reinermann-Matatko

Vorsitzender CDU Fraktion                                                   Vorsitzende Fraktion Bündnis90/Die Grünen

 

 

Gez.

Marc-Bernhard Gleißner

Vorsitzender Fraktion Die Linken

Kategorie

Anträge | Kinder/Jugend/Familie | Kultur | Migration | Soziales | Sport | Stadtratsfraktion

GRÜNE TERMINE

Wie erhalten wir ein bezahlbares Angebot an unserer Musikschule, der Volkshochschule und in den TRIERER Schulen?

„Wie erhalten wir ein bezahlbares Angebot an unserer Musikschule, der Volkshochschule und in den TRIERER Schulen? - Die Folgen der Rechtsprechung des Bundes [...]

Mehr

JETZT SPENDEN!

Du willst uns unterstützen?  Dann spendier uns Social-Media-Werbung, Flyer, Plakate, Veranstaltungen, ... oder eine Limo!
Wir sagen schon jetzt: Vielen Dank!

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>