2016

Stadtrat 16. Juni: Antrag Prüfung einer Klage gegen Cattenom

Beschlossen CDU-Fraktion und Bündnis 90/Grüne Der Stadtrat möge beschließen:  1.     Die Stadt Trier prüft - nach dem Vorbild der Klage der Städteregion Aachen  - die Möglichkeit einer Klage gegen den Weiterbetrieb des AKW Cattenom. Zusätzlich wird aktiv versucht, möglichst viele Mitkläger zu gewinnen wie den Bund und einzelne Länder und Kommunen.

08.06.16 –

CDU-Fraktion und Bündnis90/Grüne

Der Stadtrat möge beschließen: 

1.     Die Stadt Trier prüft - nach dem Vorbild der Klage der Städteregion Aachen  - die Möglichkeit einer Klage gegen den Weiterbetrieb des AKW Cattenom. Zusätzlich wird aktiv versucht, möglichst viele Mitkläger zu gewinnen wie den Bund und einzelne Länder und Kommunen. 

2.     Wird eine Klagemöglichkeit positiv beschieden, wird die Stadt Klage erheben. 

3.     Die Stadt Trier tritt an die Städteregion Aachen als Klägerin gegen das AKW Tihange heran um eine juristische und ggf. eine finanzielle Kooperation zu vereinbaren. 

4.     Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass eine Abschaltung des AKW Cattenom auf höchster Regierungsebene in Auseinandersetzung mit der französischen Seite verfolgt wird. 

Begründung: 

Die beiden AKW - insbesondere Cattenom - liegen in der Nähe der Stadt und der Region Trier. Ein größerer Unfall, wie bspw. in Three Mile Island, Tschernobyl und Fukushima hätte katastrophale Auswirkungen auf die Menschen in der Region. 

Das Land Luxemburg ist aufgrund seiner Lage gar existentiell gefährdet. Die genannten Unfälle in den USA und Japan zeigen, dass auch in hoch technisierten Ländern mit hohen Sicherheitsstandards schwere Unfälle nicht vermieden werden können. 

Die beiden Reaktoren in Cattenom und Tihange gelten als sehr störanfällig mit häufigen meldepflichtigen Störfällen. In Cattenom summieren sie sich bereits auf über 800.

Gleichzeitig möchten die Regierungen Belgiens und Frankreichs die ursprüngliche Laufzeit erheblich erhöhen, ohne das die dazu erforderlichen sicherheitstechnischen Standards erfüllt sind, wie Berichte ausgewiesener Fachleute zeigen.

So soll das AKW Cattenom, dessen erster Reaktor bereits vor 30 Jahren in Betrieb genommen wurde, noch weitere 30 Jahre laufen. Die Berechtigung zum Weiterbetrieb wird, trotz Zustimmung der zuständigen Behörden, von Fachleuten häufig bezweifelt. 

Hier bietet sich ein juristischer Ansatzpunkt für eine Klage gegen den Weiterbetrieb. Eine Lösung des Problems auf internationaler Ebene ist nach wie vor nicht absehbar:

Die Bundesregierung nimmt insbesondere gegenüber den französischen Nachbarn eine sehr passive Haltung ein, auf EU-Ebene wird derzeit eine Strategie zum weiteren Ausbau der Kernenergie verfolgt. 

Eine von kommunaler Ebene ausgehende Klage stellt sich daher als der aussichtsreichste

Weg dar, die Gefährdungssituation in der Region zu beenden. Da viele Kommunen und die Länder Rheinland-Pfalz und Luxemburg seit langem eine Abschaltung fordern, ist die Wahrscheinlichkeit eines größeren Zusammenschlusses von Klagenden hoch. 

Die Klage der Städteregion Aachen wird bspw. mittlerweile von vielen Kommunen unterstützt, auch vom Land NRW. Ein solcher Zusammenschluss ermöglicht einen hohen politischen Rückhalt und eine Aufteilung der Kosten.

 In Bezug auf das AKW Cattenom gibt es bereits seit längerer Zeit Zweifel an der generellen Sicherheit. Dies spiegelt sich in Klagen, die bereits in der Vergangenheit angestrengt wurden, aber auch in Berichten der jüngeren Zeit, wie des Abschlussberichts des Stresstests in Cattenom von Dieter Majer (2011) und dem Gutachten von Prof. Mertins zu den Risiken des grenznahen AKW Cattenom (2016).

Aus den hierin festgestellten Gegebenheiten - in Bezug auf die aktuell gültigen Sicherheitsbestimmungen - ergibt sich eine andere Ausgangslage als bei bereits in der Vergangenheit angestrengten Klagen. Bezogen auf das aktuellste Gutachten von Prof. Mertins stellt sich die Situation wie folgt dar: 

Mehrere europäische Länder vereinbaren in der WENRA (Western European Nuclear Regulators Association) Regeln für den sicheren Betrieb von AKW (S. 2). Zu den Mitgliedern zählt auch Frankreich. Das Land wird dort vertreten vom Direktor der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN), einem hohen Vertreter des dieser Behörde zuarbeitenden Instituts für Atomsicherheit (IRSN) und anderen Fachleuten. Die französischen Repräsentanten dort sind also die in Frankreich Verantwortlichen für die Überprüfung der Sicherheit der Atomkraftwerke. 

Die von der WENRA formulierten "Safety Reference Levels for Existing Reactors" basieren inhaltlich auf den Sicherheitsstandards der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), vor allem der "Specific Safety quirements" (S. 4). Sie wurden 2008 erstmals formuliert und 2014 - aufgrund des Unfalls in Fukushima - ergänzt. Damit verbunden war die Einführung der sog. "4.Sicherheitsebene" (Defence-in-Depth): 

Sie beschreibt die Anforderungen an den anlageninternen Notfallschutz zur Beherrschung auslegungsüberschreitender Anlagenzustände wie z.B. Erdbeben, Flugzeugabsturz und Überflutung (S. 7). Die Anforderung der 4. Sicherheitseben sind auch in den derzeit in Frankreich gültigen "Technical Guidelines for the Design and construction of the next generation of nuclear pressurized water plant units" vorgesehen (S. 10). Diese gelten zwar für den Neubau von Reaktoren. In einer Verlautbarung der IRSN ist jedoch dargelegt, dass die französischen Anlagen bei längerfristigem Betrieb an dieses Sicherheitsniveau anzupassen sind. Die ASN hat in ihrem Jahresbericht 2014 diesbezüglich weitere Verbesserungen angemahnt.

Bemisst man den Sicherheitsstand der Anlage in Cattenom nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik, so ist dieser in vielerlei Hinsicht überholt. Die dort gebauten Westinghouse DWR P'4 Reaktoren entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen, z.B. was das Einzelfehlerkonzept betrifft (mehrfache Absicherung gleicher Sicherheitsstrukturen, z.B. mehr Notstromaggregate an verschiedenen Standorten im Kraftwerk) oder der Sicherheit eines sog. harten Kerns (hardened Core) zur Vermeidung von Kernschmelzen bei externen Einwirkungen wie Erdbeben, Flugzeugabsturz oder Überschwemmung).

Selbst die ASN, die in der Regel wohlwollend prüft und die das Kraftwerk in Cattenom sonst als zureichend gesichert betrachtet, sieht Schwächen und Verzögerungen bei der Bearbeitung notwendiger Anlagenertüchtigungen in Bezug auf anlagenexterne Einwirkungen (S. 37). So ist die Anlage nur gegen den Absturz kleiner und mittlerer Flugzeuge gesichert. 

Einer der bedeutendsten Kritikpunkte ist, dass es in jedem Reaktor nur einen einzigen Kühlwasservorratsbehälter für verschiedene Kühlkreisläufe gibt, die sich gegenseitig absichern. Wird dieser Behälter bei einem Vorfall beschädigt, kann kein einziges dieser Sicherheitssysteme zum Herunterfahren des Reaktors greifen (S. 44). Im Fazit ab Seite 59 können die einzelnen Kritikpunkte nochmals zusammengefasst nachvollzogen werden.

Mit freundlichem Gruß 

Gez. Dr. Elisabeth Tressel                                                                            Gez. Peter Hoffmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anträge | Atomkraft | Stadtratsfraktion | Umwelt

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