07.12.10 –
Bei Baumaßnahmen, bei denen mehr als drei Wohnungen entstehen, fordert die Landesbauordnung auf dem Grundstück Spielplätze für Kleinkinder herzurichten. Für Bauherren besteht die Möglichkeit sich stattdessen an den Kosten eines öffentlichen Spielplatzes in unmittelbarer Nähe zu beteiligen. Soweit das Gesetz. Die Praxis sieht jedoch anders aus:
Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit unzureichend geprüft, ob Bauherren und Investoren dieser baurechtlichen Verpflichtung nachgekommen sind und dies auch nicht mit dem erforderlichen Nachdruck eingefordert. Davon zeugen etliche größere Baumaßnahmen in unserer Stadt, wo man vergeblich nach Spielflächen sucht. Auch die finanzielle Beteiligung an öffentlichen Spielplätzen hat Seltenheitswert.
Im Vergleich hierzu ist zu beobachten, dass die Stadtverwaltung mit Verve darauf achtet, dass PKW-Stellplätze in ausreichender Anzahl nachgewiesen werden. Und auch die Bauherren und Investoren haben oft ein großes Interesse mehr Stellplätze als die erforderlichen zu schaffen, um sie gewinnbringend vermieten oder verkaufen zu können. Kinderspielplätze sind mit ihrem „wertmindernden Kindergeschrei" von letzteren wohl nicht erwünscht oder werden bei den Baukosten schlichtweg eingespart.
Sind Autos wichtiger als Kinder? Die Landesbauordnung ist keine Empfehlung sondern Gesetz. Aufsichtsbehörden, Planer und Bauherren sollten sich dessen bewusst sein. Junge Familien und Kinder werden es ihnen danken.
Dominik Heinrich
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Kinder/Jugend/Familie | Planen/Bauen | Rathauszeitung | Stadtratsfraktion
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