30.05.23 –
In Rheinland-Pfalz ist im März eine Richtlinie in Kraft getreten, die die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen an Baudenkmälern erleichtert. Als Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Energiewende ist nun von den Bauaufsichtsbehörden die Genehmigung zu erteilen – vorausgesetzt, dass durch diese Anlagen die Substanz und das Erscheinungsbild des Baudenkmals zu keiner erheblichen Beeinträchtigung führt.
Durch geschickte Anordnung dieser Anlagen (zum Beispiel an nicht einsehbaren Flächen oder flachen Dächern) und guten, zu den Gebäuden passenden Proportionen können gute Lösungen gefunden werden. In diesem Sinne hat die Trierer Denkmalpflege in den vergangenen drei Jahren bereits mehr Anträge genehmigt als abgelehnt.
Ob Solaranlagen auf den Dächern von Baudenkmälern wirtschaftlich und durchführbar sind, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen: Viele alte Dachkonstruktionen sind für die Aufnahme dieser Zusatzlasten unzureichend dimensioniert. Und vor deren Montage müssen die Dacheindeckungen eventuell erneuert werden.
Der Stadt Trier gehören viele Baudenkmäler – die meisten davon mit großen Dachflächen. Sie könnte und sollte mit gutem Beispiel vorangehen: die Machbarkeit zur Errichtung von Solaranlagen an ihren Kulturdenkmälern prüfen, denkmalverträgliche Konzepte entwickeln und deren Realisierung angehen!
Es lohnt sich – für den Klimaschutz und langfristig auch für den Stadtsäckel.
Dominik Heinrich
Sprecher für Städtebau, Architektur und Denkmalpflege
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