13.06.19 –
Nach unserer Ansicht muss ein Staat weltanschaulich neutral sein, damit Angehörige aller Religionen, Atheist*innen und Agnostiker*innen gleichberechtigt zusammenleben können.
Dabei ist uns hauptsächlich das kirchliche Arbeitsrecht ein Dorn im Auge. Dieses untersagt die Bildung von Betriebsräten, die Vertretung durch Gewerkschaften sowie das Streikrecht. Außerdem halten wir es für unzulässig, dass die Kirche als Arbeitgeberin über das Privatleben Ihrer Mitarbeiter*innen bestimmen darf. Damit genießt die Kirche eine klare Sonderstellung, die im 21. Jahrhundert nicht mehr zu rechtfertigen ist.
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Hier ein Terminhinweis aus dem dem Ministerium für Klimaschutz: REGIONALE VERSORGER ALS TRANSFORMATIONSGESTALTER DER ENERGIEVERSORGUNG, auf dem Betriebshof SWT, Ruwerer Str.
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