07.05.15 –
Die Katholischen Bischöfe einigten sich auf eine Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechts. Das Bistum Trier übernahm diese umgehend. Die GRÜNE JUGEND Trier sieht die Änderungen jedoch nur als geringe Verbesserung.
Felizitas Boie, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Trier, erklärt dazu: „Immer noch greift das kirchliche Arbeitsrecht zu stark in die Privatsphäre der Mitarbeiter*innen ein. Private Lebensumstände wie neue Lebenspartnerschaften nach einer Scheidung gelten nach wie vor als Loyalitätsverstoß und können zu einer Kündigung führen. Nicht nur das Loyalitätsprinzip, sondern auch das Fehlen bindender Tarifverträge benachteiligen Angestellte kirchlicher Träger. Daher stellt in unseren Augen die Stärkung von Gewerkschaften mit hohen Mitgliederzahlen nur eine kleine Verbesserung dar. Die Gewerkschaften müssen nun weitere Änderungen einfordern.“
Bernhard Trojca, Sprecher der GRÜNEN JUGEND Trier ergänzt: „Die Änderungen lassen sich kaum als Reformierung des kirchlichen Arbeitsrechts bezeichnen: Die Bistümer können selbst entscheiden, ob sie diese annehmen oder nicht. Wir fordern eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts, denn es ist nicht mehr zeitgemäß. Ein Antrag der GRÜNEN JUGEND Trier zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts wurde auf der letzten Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz angenommen. Das kirchliche Arbeitsrecht ist nicht mit der heutigen Wirtschafts- und Wettbewerbssituation vereinbar. Es geht bei Betrieben unter kirchlichem Träger genau wie in Privatbetrieben um Wirtschaftlichkeit, die Folgen sind die gleichen: Lohnsenkungen und die Ausgliederung von Arbeitsbereichen, sowie Leiharbeit. Nur durch eine starke Arbeitnehmer*innenvertretung kann eine Gleichbehandlung kirchlicher und privater Arbeiternehmer*innen erreicht werden.“
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