Investitionen: Folgekosten ausweisen!

04.05.10 –

In der nächsten Stadtratssitzung am 11. Mai wird das Bündnis von SPD, Grünen und FDP der Verantwortung für die Gestaltung des Haushalts mit einem entsprechenden Antrag nachkommen.
In diesem wird gefordert, bei Vorlagen für Ausschüsse oder Stadtrat, in denen es um Investitionen geht, eine Berechnung der Folgekosten vorzunehmen. Diese sind dann in der Vorlage auszuweisen.
Um Investitionen in ihrer ganzen Tragweite überblicken zu können, ist es wichtig auch die in kommenden Jahren entstehenden Folge-kosten zu betrachten. Denn nur unter Einbeziehung aller finanziellen Auswirkungen kann eine fundierte Entscheidung und Beurteilung einer Investition zustande kommen, ob es sich um ein tragfähiges Konzept handelt.

Gerade bei der schlechten Finanzausstattung unserer Stadt ist ein verantwortungsvolles Haushalten immens wichtig. Eine seriöse Folgekostenberechnung offenbart nämlich, wie stark die finanzielle Belastung aus einer Investition die Kommune treffen wird.
Deshalb müssen die Folgekosten auch in den nachfolgenden Haushaltsplanungen Berücksichtigung finden, um eventuelle Nachtragshaushalte zu vermeiden.

Schließlich macht jeder Privatmann im Rahmen seines "Haushaltes" solche Überlegungen. Man kauft sich kein Auto, ohne vorher die daraus resultierenden Kosten für die Versicherung, die Kfz-Steuer, den Kraftstoff und auch die Inspektionen zu überdenken.
Hätte zum Beispiel bei der Entscheidung für die Eishalle eine Folgekostenberechnung vorgelegen – man hätte sich seinerzeit eventuell gegen den Bau entschieden. Denn dann wäre eine seriöse Abwägung möglich gewesen, ob sich die Stadt ein solches Objekt auf Grund der Höhe der laufenden Instand-haltungskosten und notwendigen Bildung von Rücklagen leisten kann.

 

Petra Kewes

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Rathauszeitung | Stadtratsfraktion

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