Unsere Kandidaten für den Beirat für Migration und Integration

18.10.19 –

Deutschland ist ein Einwanderungsland. In der Stadt Trier sind von 110.170 Einwohnern 15.556 Ausländer (31.12.2018). Ihre Interessen vertritt der Beirat für Migration und Integration.

Alle ausländischen Einwohner*innen sowie Bürger*innen mit Migrationshintergrund der Stadt Trier sind am Sonntag, 27. Oktober, zur Wahl ihrer neuen Vertreter im Beirat für Migration und Integration aufgerufen. Die Beiräte engagieren sich ehrenamtlich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen.

 

Wir haben gemeinsam mit der Partei Die Linke Trier Kandidaten für die «Bunte Liste» aufgestellt. Wir sprechen uns deutlich gegen Ausgrenzung, Rassismus und Homophobie und für ein grenzenloses Zusammenleben, Akzeptanz und ein interkulturelles Miteinander aus! Integration bedeutet für uns die Öffnung der Gesellschaft für alle Menschen, die hier leben.

 

Wahlberechtigt sind

• alle ausländischen Einwohner der Stadt Trier,

• alle staatenlosen Einwohner der Stadt Trier und

• alle Einwohner der Stadt Trier, die als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,

soweit sie am Tage der Stimmabgabe

• das 16. Lebensjahr vollendet haben,

• seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Trier gemeldet sind und

• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen auf ihn ausgestellten Wahlschein hat.

 

Alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Doppelstaatler und Staatenlose sowie alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch zum Beispiel Einbürgerung oder als Spätaussiedler erworben haben, also Personen mit Migrationshintergrund, werden automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Jeder, der glaubt wahlberechtigt zu sein und noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Das trifft zum Beispiel auf Personen zu, die nicht in Trier eingebürgert wurden. Dann muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz.

 

Wo und wie kann ich wählen?

Das steht auf deiner Wahlkarte und unter www.trier.de/rathaus-buerger-in/wahlen/wahlen-zum-migrationsbeirat

 

 

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