Stadtrat 23.03.2022: Antrag Umbenennung Bischof Stein Platz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Aufnahme des o.g. Antrages auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23. März 2022.


Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.


Begründung:

Bischof Stein hat in seiner Amtszeit zwischen 1967 und 1980 im Bistum Trier sexuellen Missbrauch durch katholische Geistliche nicht nur gedeckt, sondern die Täter in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden. Bischof Stein war das Ansehen der katholischen Kirche wichtiger als das Leid der Opfer.

In zwei Fällen konnte man das Fehlverhalten von Bischof Stein konkret nachweisen. 44 weitere Einzelfälle aus der Amtszeit von Bischof Stein sind aktenkundig. Unabhängig davon, wie weit er bei der Vertuschung dieser Fälle involviert war, trägt er als oberster „Arbeitgeber“ die moralische Verantwortung dafür.

Das Bistum Trier zahlte bis heute in 181 Fällen 1,4 Mio. Euro Entschädigung an die Opfer von sexuellem Missbrauch. Zahlreiche dieser Fälle fallen in die Amtszeit von Bischof Stein. Man kann davon ausgehen, dass das Bistum Trier diese Fälle genau prüfte, bevor es zu einer Auszahlung kam.

Auch der Hinweis aus der kirchlichen Kommission und von einem Vertreter im Stadtrat, man müsse das Verhalten von Bischof Stein im zeitlichen Kontext sehen, kann man nicht geltend lassen. Auch in den 60iger und 70iger Jahren war sexueller Missbrauch eine Straftat. Welcher zeitliche Kontext sollte das Vertuschen und die strafrechtliche Vereitelung dieser Verbrechen rechtfertigen?

Es ist davon auszugehen, dass der Stadtrat seinerzeit in Souveränität und auf Grundlage der damaligen Erkenntnisse Bischof Stein die Ehrenbürgerwürde verliehen hat und einen Platz nach ihm benannte. In gleicher Souveränität und auf Grundlage der heutigen Faktenlage und ohne Einfluss kirchlicher Stellen sollte der Stadtrat diese Beschlüsse rückgängig machen.

Seit 2010 ist das unglaubliche Ausmaß des sexuellen Missbrauches in der katholischen Kirche offiziell bekannt. 2019 hat die Opferorganisation MissBit e.V. die Fälle im Bistum Trier dokumentiert. 2020 wurde das erste Mal die Anträge auf Umbenennung des Platzes und Aberkennung der Ehrenbürgerwürde im Stadtrat abgelehnt. 2022 ist das Thema erneut im Stadtrat. Eine Entscheidung des Rates in dieser Sache ist längst überfällig.

 

Richard Leuckefeld
Stellv. Fraktionsvorsitzender

 

„Die Zukunft für Jugendkultur und -arbeit am Schießgraben beginnt jetzt“: gemeinsamer Änderungsantrag

Der gemeinsame Antrag unserer Fraktion mit der CDU- und der Linksfraktionwurde mit 34 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.

08.12.20 –

 

Der gemeinsame Antrag unserer Fraktion mit der CDU- und der Linksfraktionwurde mit 34 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.



Antragstext: 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,


die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und Die Linke bitten zum gemeinsamen Antrag von SPD- und UBT-Fraktion „Die Zukunft für Jugendkultur und -arbeit am Schießgraben beginnt jetzt“ der heutigen Stadtratssitzung am 08.12.2020 folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung aufzunehmen:

 

Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird folgender Satz gestrichen

Die für den Baubeginn erforderlichen Maßnahmen werden unverzüglich in Gang gesetzt.“

und durch diesen ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Konzept vorzulegen, wie diese Maßnahme zeitnah umgesetzt werden kann.“

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Es wird klargestellt, dass der gefasste Baubeschluss (DS 203/2020) gilt, unabhängig von dem ursprünglich geplanten Betrieb durch den nunmehr insolventen Exzellenzhaus e.V.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Konzept vorzulegen, wie diese Maßnahme zeitnah umgesetzt werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt Sorge zu tragen, dass im Falle des Scheiterns der sich aus der Vorlage 555/2020 ergebenden strukturellen Vorstellungen, spätestens mit Fertigstellung der Gebäude am Schießgraben ein (oder mehrere) geeignete(r) Träger mit zukunftsfähigen Konzepten für den Betrieb der Jugendkulturarbeit und der Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

Aufgrund der hohen Dringlichkeit und der Notwendigkeit, den Jugendlichen eine klare Perspektive für die Post-Corona-Zeit zu geben, wird die Bauverwaltung beauftragt, den DA II und den DA IV regelmäßig in kurzer und knapper Form über den Fortgang der Baumaßnahme und die voraussichtliche Fertigstellung zu informieren. Dabei sollte die Priorität – sofern mit Blick auf eine effiziente Bauplanung möglich - auf dem Veranstaltungsraum liegen.


Kategorie

Anträge | Kinder/Jugend/Familie | Stadtratsfraktion

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