Der Stadtrat möge beschließen:
Neuer Punkt 4.
Die zu erschließende Gewerbefläche ZE-G-01 soll am sogenannten „Langfuhrerweg“ enden. Ebenso soll die Gewerbefläche parallel zur Monaiser Straße in der Verlängerung der Grenze zwischen der Fa. Poco und der Wohnbebauung enden.
Eine darüber hinausgehende Erschließung des Gewerbegebietes soll nicht erfolgen.
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