Moselaufstieg ist nicht mit geltenden Vorgaben vereinbar

07.10.21 –

Zur heutigen Vorstellung des Rechtsgutachtens „Zur formellen (Unions-)Rechtswidrigkeit und materiellen Verfassungswidrigkeit des gesetzlichen Bedarfsplans 2030 für Straßen“ durch den BUND erklärt Corinna Rüffer, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Trier:

Dieses Gutachten hat eine enorme Bedeutung. Es belegt schwarz auf weiß, dass der derzeitige Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nicht nur bei Umweltaktivist*innen und Grünen Politiker*innen auf enormen Widerstand stößt, sondern dass er auch gegen rechtliche Vorgaben der EU verstößt und es Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungsmäßigkeit gibt.

Projekte wie der Moselaufstieg, welche – ohne nachvollziehbare Gründe – in den BVWP Eingang gefunden haben, müssen auf Grundlage des BUND-Gutachtens endlich aufgegeben werden. Der Moselaufstieg wird zu mehr Verkehr führen und damit zwangsläufig zu einem höheren CO2-Ausstoß. Mit den geltenden Vorgaben und Gesetzen ist das nicht mehr vereinbar.

Dass der Bundesverkehrswegeplan Vorgaben des Europäischen Rechts mit Füßen tritt, ist skandalös und belegt eindrucksvoll, wie sehr die scheidende Bundesregierung und ihre Vorgänger unter CDU-Führung in der Verkehrspolitik versagt haben.

Es wird Zeit, dass auch die Verkehrsplanung der Bundesebene zukunftsfähig wird. Nie war die Chance dazu so groß wie derzeit. Das Gutachten ist eine wichtige Unterstützung dabei.

Das Rechtsgutachten, das im Auftrag des BUND erstellt wurde, finden Sie hier: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten

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Corinna Rüffer MdB | Pressemitteilung