Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Mitgliedschaft

Wer in der Stadt Trier mit ihren 19 Ortsbezirken mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnt (auch ausländische Mitbürger*innen), kann bei uns seine Mitgliedschaft beantragen (Ausnahme: Wir nehmen auch in Luxemburg wohnende Interessent*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft auf). Der Kreisvorstand entscheidet über ihre Aufnahme.

Als Mitgliedsbeitrag gilt die Faustregel: 1 % vom Nettoeinkommen; der ermäßigte Beitrag liegt bei 6,50 Euro; der Vorstand entscheidet über Ausnahmeregeln für finanzschwache Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Organ des Stadtverbands.

  • Sie tagt mindestens 3 Mal im Jahr
  • wählt alle 2 Jahre den Vorstand: 7 Mitglieder (2 Sprecher/innen, 1 Kassierer/in, 3 Beisitzer/innen + 1 Grüne Jugend)
  • wählt z.Z. 9 Delegierte zur Landesdelegierten­versammlung (LDV),
    z.Z. 2 Delegierte zur Bundesdelegierten­konferenz (BDK)
  • wählt alle 5 Jahre Bewerber*innen für die Wahl zum Stadtrat Trier

Zur Aufstellung von Kandidat*innen für die Ortsbeiratswahlen, von Wahlkreisbewerber*innen in unseren beiden Landtagswahlkreisen sowie der Wahlkreisbewerber*in für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird zu eigenen Versammlungen der Mitglieder in den jeweiligen Wahlbezirken eingeladen.

Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung:

  • Beschlussfassung über Grundsatzprogramm und Satzung sowie deren Änderung
  • Beschlussfassung über die Finanzen
  • Beschlussfassung über die von Mitgliedern eingebrachten Anträge
  • Wahl der KassenprüferInnen und Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts
  • Entgegennahme des politischen und finanziellen Jahresberichtes, Aussprache hierüber und Entlastung des Vorstandes
     

So können sich Mitglieder noch einbringen:

Auch außerhalb der Mitgliederversammlungen können sich Grüne Mitglieder jederzeit einbringen. Bei uns gibt es viele Möglichkeiten mitzumachen. Näheres erfahrt ihr in der Rubrik "Mitmachen in Trier".